Ein Heimträger in Waldshut-Tiengen hat Strafanzeige wegen des Verdachts der fahrlässigen Infizierung von Bewohnern und Mitarbeitern einer Altenpflegeinrichtung in Waldshut-Tiengen mit dem Covid-19-Virus erstattet. Dabei wurde der Verdacht geäußert, eine mit Covid-19 infizierte Besuchsperson habe Bewohner und auch Mitarbeiter angesteckt, wobei sechs Bewohner verstorben seien. Das teilte die Staatsanwaltschaft in Waldshut-Tiengen auf Nachfrage unserer Zeitung mit.
Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei haben daraufhin die Ermittlungen aufgenommen. Abgeklärt werden derzeit in Zusammenarbeit mit der Gerichtsmedizin und dem Gesundheitsamt Infizierungen und Todesfälle sowie deren Ursache. Weiter werden etliche Zeugen vernommen. „Der im Hinblick auf die Besuchsperson geäußerte Verdacht hat sich bislang nicht bestätigt“, sagt Jürgen Schäfer, Erster Staatsanwalt.
Soweit durch die fahrlässige Weitergabe des Covid-19-Virus eine Infektion verursacht wurde, besteht der Verdacht auf eine fahrlässige Körperverletzung, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden kann, informiert die Staatsanwaltschaft weiter.
Bestätigt sich, dass durch die Infektion ein oder mehrere Menschen versterben, besteht der Verdacht auf eine fahrlässige Tötung. Dieser wird mit einem Strafrahmen, der von Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren reicht, geahndet.
„Zudem wäre eine Strafbarkeit nach dem Infektionsschutzgesetz gegeben, wenn eine mit dem Virus infizierte Person oder eine Person mit typischen Symptomen einer solchen Infektion ein Pflegeheim besucht und es dadurch zu einer Ansteckung kommt, sofern der Verstoß und die Verbreitung des Virus vorsätzlich erfolgt sind.
In diesem Fall könnte eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren verhängt werden“, informiert Jürgen Schäfer.
Soweit lediglich Fahrlässigkeit vorläge oder die Ansteckung einer anderen Person nicht festgestellt werden könnte, wäre eine Ordnungswidrigkeit gegeben, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann.