In den Benzintank gespritztes Spülmittel? Vom Hacker gelöschte streng geheime Datensätze? Oder gar, wenn‘s um kriegerische Auseinandersetzungen geht, die gesprengte Eisenbahnbrücke? Solche Szenarien gehen uns durch den Kopf, wenn von Sabotage die Rede ist. Dabei eignet sich auch der völlig belanglose Gebrauch von Utensilien des Alltags zur „absichtlichen Störung eines amtlichen, wirtschaftlichen oder militärischen Ablaufs zur Erreichung eines bestimmten Zieles“, wie eine Begriffserklärung für das Wort Sabotage lautet.

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Im alltäglichen Sprachgebrauch ist mit Sabotage auch die Störung oder Beschädigung von Geräten oder Maschinen gemeint. Genau das hatte im Frühsommer vor 30 Jahren ein damals 25-jähriger Autofahrer im Sinn, als er die Linse der Kamera einer Radarkontrolle sabotierte und damit weitere Aufnahmen verhindern wollte. Vorausgegangen war ein Polizeieinsatz zwischen 6 und 7.30 Uhr in Kadelburg. Hier parkten die Polizisten ihren zivilen Einsatzwagen und installierten die Radarfalle für Temposünder.

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Einer davon war der 25-Jährige. Er fuhr mit 60 Kilometern pro Stunde zehn Sachen zu schnell und wurde geblitzt. Das brachte den Mann in Rage. Er sah sich wegen der harmlosen Tempoüberschreitung schikaniert und sann auf Vergeltung. Er wendete seinen Polo, kam zurück und ließ die im Auto sitzenden Polizisten neugierige Zeugen der Ereignisse werden: Der 25-Jährige parkte seinen Polo neben den Beamten, ohne sie zu bemerken, ging zum Radargerät und verhängte es mit einem Stück Stoff. Verblüfft waren die Beamten nicht nur über die Ahnungslosigkeit ihres Klienten, denn Polizisten sind immer in der Nähe, wenn irgendwo ein Radargerät steht. Für noch weitaus mehr Erstaunen bei den Beamten sorgte das die Kamera verhüllende Objekt: eine Unterhose im gebrauchten Zustand!

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Den 25-Jährigen brachten die Polizisten nicht nur wegen zu schnellen Fahrens dran. Strafzettel gab‘s auch, weil er seine Fahrzeugpapiere nicht dabei hatte, die vorgeschriebene Brille nicht trug und schließlich auch nicht angeschnallt war. Von der „Sabotage einer Amtshandlung“ ganz zu schweigen.