Der Angeklagte hatte gegen einen Strafbefehl vom 3. August Einspruch erhoben und saß wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigungen auf der Anklagebank im Waldshut-Tiengener Amtsgericht.
„Am Tattag, dem 10. Juni, gegen 10.35 Uhr soll der Angeklagte in Rheinheim, Gemeinde Küssaberg, vor einem Spargelstand eine Frau am Oberarm gepackt und ihr gegen das Schienbein getreten haben, sodass die Geschädigte blaue Flecken davon trug“, verlas die Staatsanwältin die Anklageschrift.
Gleichzeitig habe er sie als „blöd, saublöd und ihr Gehirn als winzig“ bezeichnet. Als Grund für diese Tat nannte die Staatsanwältin einen vorhergegangenen Streit zwischen dem Angeklagten und der Geschädigten.
Fehlender Mundschutz als Auslöser
Diesen Streit beschrieb der 83-Jährige vor Gericht: „Ich traf an dem Spargelstand auf eine aggressive Frau, die sich wie eine Polizistin aufführte und mich aufforderte, eine Maske zu tragen.“ Er habe sie daraufhin belehrt, dass man draußen an der frischen Luft keine Maske bräuchte, um in der Schlange des Spargelstands zu warten.
Daraufhin habe sie ihm mit der Polizei gedroht und Bilder mit ihrem Smartphone von ihm geschossen. Die Diskussion sei eskaliert, als ihr das Smartphone aus der Hand auf den Boden fiel: „Ich habe ihr nur einen Klaps auf das Smartphone gegeben, dann ist es auf den Boden gefallen. Nachdem sie es aufgehoben hatte, ging sie wie eine Rakete auf mich los.“ Sie habe mit Händen und Füßen auf ihn „eingedroschen“. Mit so einer Reaktion habe er nicht gerechnet.
Die Aussagen des Spargelverkäufers und der Geschädigten sprachen allerdings gegen die Version des Angeklagten. Sie hätten den 83-Jährigen als Angreifer wahrgenommen. Als der Richter ihn damit konfrontierte, widersprach er: „Das sind alles perfekte Lügen. Ich bin erstaunt, wie schnell man vom Opfer zum Täter wird.“
Bis zum Schluss der Verhandlung blieb offen, von wem der Angriff ausging, ob die Geschädigte mehrere Bilder oder nur eines von dem Angeklagten geschossen habe und wie weit entfernt der Streit vom Spargelstand entfernt war. Fest steht: Der Streit endete erst, als Unbeteiligte eingriffen und die beiden Streithähne auseinanderbrachten.
Verhandlung endet mit Geldauflage
Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen konnte den Tathergang zum Vorfall in Rheinheim nicht vollständig aufklären. Richter Raphael Kania entschied sich dazu, das Verfahren wegen Körperverletzung gegen eine Geldauflage vorläufig einstellen zu lassen. Bis spätestens zum 28. Januar 2022 muss der Angeklagte 1500 Euro an den Förderverein der Wutachschule Tiengen bezahlen.