Nach dem Einsatz ist vor dem Einsatz: Rund zwei Stunden lang musste die Allensbacher Feuerwehr in der Nacht zu Montag, 27. Februar, nochmal zu der Einsatzstelle fahren, die sie erst wenige Stunden vorher verlassen hatte. Laut Fabian Daltoe, Pressesprecher der Allensbacher Feuerwehr, ging der zweite Alarm gegen 23.30 Uhr ein. Beendet war der Einsatz in der Straße Im Günzinger rund zwei Stunden später am frühen Montagmorgen.

Warum das erneute Ausrücken? „Am späten Abend kam es zu einem erneuten Aufflammen an der Fassade des betroffenen Neubaus“, so Daltoe. Die Fassade des Holzgebäudes wurde mittels Kettensäge geöffnet und kleinere Glutnester an der Isolierung des Hauses gelöscht.

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„Die Kollegen hatten beim Beenden des Einsatzes wenige Stunden zuvor natürlich geschaut, dass nichts mehr glimmt“, sagt der Pressesprecher dem SÜDKURIER. Dafür wurde eine Wärmebildkamera eingesetzt. „Aber sowas kann immer passieren, hier wahrscheinlich begünstigt durch den starken Wind in der Nacht.“

Großer Schaden am Holzneubau

Somit ist der Schaden an dem Gebäude noch größer als zunächst vom Polizeipräsidium Konstanz beziffert. Die Polizei schreibt in ihrem Bericht vom ersten Einsatz am Sonntag von rund 100.000 Euro Schaden. Dieser entstand durch den ersten Brand und die Löscharbeiten. Dazu kommen jetzt noch die Kosten für die geöffnete Fassade.

Ein Foto vom ersten Einsatz am Sonntagnachmittag zeigt den Neubau mit Holzfassade. Hier glomm es in der Nacht erneut.
Ein Foto vom ersten Einsatz am Sonntagnachmittag zeigt den Neubau mit Holzfassade. Hier glomm es in der Nacht erneut. | Bild: Johannes Fuchs

Inzwischen gibt es auch weitere Erkenntnisse zur Ursache. Möglicherweise habe der im Haus angefeuerte Kaminofen zum Brand am Sonntagnachmittag geführt, so die Konstanzer Polizei. Der vorherrschende Wind könne dazu geführt haben, dass Funken unter die Ziegel des Hauses gerieten.

Deshalb rät Feuerwehrsprecher Fabian Daltoe ganz allgemein und ohne Bezug zum aktuellen Fall: „Wer einen Kamin mit Holz anfeuert, sollte vorher sicherstellen, dass der Abzug frei ist und der Kamin von einem Kaminfeger offiziell gewartet und freigegeben ist.“