Der langwierige Rechtsstreit zwischen dem Sportverein Allensbach (SVA) und dem früheren Pächter der Clubgaststätte am Riesenberg dauert nun doch weiter an. Zwar hatten der SVA-Anwalt Johann Georg Strick und der Prozessbevollmächtigte des Beklagten, Richard Beurer, sich in der Verhandlung beim Landgericht Konstanz nach längerem Hin und Her auf einen Vergleich geeinigt.
Der frühere Pächter, der nicht vor Gericht erschienen war, sollte bis Jahresende 4000 Euro an den SVA bezahlen. Der Gesamtvorstand habe dem zugestimmt, obwohl der Verein damit möglicherweise auf viel Geld verzichtet hätte, erklärt der Vorsitzende Heiko Bohleber.
Doch nun habe der frühere Pächter diesen Vergleich widerrufen. Dieses Recht hatte sich dessen Anwalt in der Verhandlung ausbedungen. „Das weitere Prozedere wird uns das Gericht in den nächsten Wochen mitteilen“, so Bohleber.
Mängel in der Gaststätte?
Der frühere Wirt hatte zunächst weniger und dann gar keine Pacht mehr an den SVA gezahlt mit der Begründung, dass die Heizung und die Lüftung nicht richtig funktionierten. Der Verein hatte ihm deshalb im Oktober 2018 fristlos gekündigt. Der Wirt schloss das Lokal aber erst an Ostern 2019 und gab erst im Juli 2019 den Schlüssel heraus.
Vereinsanwalt Georg Strick widersprach in der Verhandlung ebenso wie Vorsitzender Heiko Bohleber: „Mängel sind nicht vorhanden.“ Der Richter kam zu der vorläufigen Einschätzung, es liege nahe, dass der Wirt den Pachtvertrag im Jahr 2015 zumindest grob fahrlässig unterschrieben habe, was die Heizung betreffe.
Denn er habe zuvor schon seit 2011 das Lokal zusammen mit seinem Bruder betrieben und in dieser Zeit bereits diesen angeblichen Mängel gerügt. Ein Sachverständiger müsste die Funktionsfähigkeit der Lüftung klären. Dadurch würden die Prozesskosten steigen.
Es geht um tausende Euros
Insgesamt geht es zum einen um 17.815 Euro, die der Beklagte von März 2017 bis Februar 2019 nicht an Pacht an den Verein gezahlt hatte, wie der Richter erklärte. Rechtsanwalt Strick rechnete in seiner Klageschrift aber noch eine Nutzungsentschädigung bis zum Auszug des Pächters hinzu sowie Schadenersatz bis zur Neuverpachtung des Lokals am 1. Januar 2020. So kommen sogar 31.537,50 Euro zusammen. Dieser Betrag stand auch im Vergleich. Wenn der frühere Pächter nicht bis Jahresende 4000 Euro zahle, werde der Gesamtbetrag ab Januar 2021 fällig, hieß es da.
Durch den Widerruf sinkt aber eher die Wahrscheinlichkeit, dass der SVA überhaupt etwas bekommt. Der Prozessbevollmächtigte Beurer hatte zunächst keinen Vergleich schließen wollen und in der Verhandlung erklärt: „Er kann null, nichts zahlen.“ Sein Mandant strebe ein Insolvenzverfahren an. Und das Verfahren vor Gericht werde „über kurz oder lang mit dem Insolvenzbeschluss enden“.