Das schöne Wetter lockt derzeit die Menschen an den See. Zum Baden ist das Wasser zwar noch zu frisch, aber viele haben Decken dabei und sitzen in Bodman und Ludwigshafen auf den Wiesen am Ufer. Laut Polizeiordnung der Gemeinde ist das Lagern am See jedoch verboten. Zum Lagern zählt das Ausbreiten einer Decke ebenso wie das Aufstellen eines Sonnenschirms, Klappstuhls oder Grills. Am Wochenende liefen daher erstmals testweise Mitarbeiter einer Security-Firma aus Radolfzell mit den Mitarbeitern des Gemeindevollzugsdienstes durch die Uferanlagen und wiesen die Leute auf die Vorschriften hin. Meist räumten die Angesprochenen den Bereich ohne Diskussionen oder verbale Attacken.
Vorbereitungen vor dem Wochenende
Vor dem Wochenende hatten Security und Gemeindevollzugsdienst (GVD) das Vorgehen besprochen. Am Samstag, als nicht so viel los war, war Novica Martinovic, der Inhaber der beauftragten Sicherheitsfirma, gemeinsam mit einem Kollegen unterwegs. Am Sonntag lief er zusammen mit GVD-Mitarbeiterin Heidi Huber durch Bodman.
Diese Art der Arbeit sei für ihn nicht neu, sagt Martinovic. In Radolfzell seien seine Mitarbeiter auch auf der Seepromenade unterwegs. „Arbeit, die neu dazukommt, mache ich erst einmal selber für ein bis zwei Monate, dann weise ich meine Leute ein“, sagt er. Die dunkle Uniform, die er beim Einsatz trägt, sorge für Respekt, damit fahre er seit Jahren gut, erzählt er.
Aufklärung vor Ort
Heidi Huber und er gingen freundlich auf die Menschen zu. Sie erklärten ihnen das Bade- und Lagerverbot, baten sie, zusammenzupacken und keinen Müll zu hinterlassen. Bei Familien wiesen sie auf den Bereich am Spielplatz hin, dort dürfen Decken ausgelegt werden, damit Eltern ihre Kinder im Blick behalten können und dennoch einen gewissen Abstand zu anderen wahren können. Schließlich müssen auch noch die aktuellen Corona-Regeln beachtet werden.
Heidi Huber sagt: „Im Kinderbereich sind wir etwas toleranter, aber es bleibt eine Parkanlage und kein öffentliches Schwimmbad. Hier gibt es keinen Bademeister oder eine Badeaufsicht.“ Sie weist aber darauf hin, dass man den Einheimischen entgegenkomme: „Das Schwimmen ab hier ist bis zehn Uhr und ab 17 Uhr erlaubt. Das heißt: Badesachen an, ins Wasser, raus, abtrocknen, anziehen und gehen – oder auf eine Bank sitzen“, erläutert Heidi Huber. Gleiches gilt für das Nutzen eines Stand-Up Paddle-Brett.
Essen auf der Mauer war erlaubt
Doch nicht immer mussten die Anwesenden zum Gehen aufgefordert werden. Gegenüber dem Restaurant Gallardo etwa hatten sich am Wochenende Gäste auf einer Fläche niedergelassen, die in Zeiten ohne Corona als Außenbereich mit genutzt wird. Sie konsumierten dort die Speisen und Getränke aus dem Restaurant und saßen auf einem Mäuerchen – ohne Decke. Dies sei in Ordnung, kommentierten die beiden Kontrolleure.
Andere dagegen mussten gehen und zeigten sich damit nicht immer zufrieden. Eine junge Frau etwa, die kurz zuvor von der Grünfläche verwiesen wurde, wollte wissen, warum Hundebesitzer mit ihren Tieren auf den Rasen dürften, sie mit ihrem Baby aber nicht. Heidi Huber erklärte ihr, dass Hunde und Kinder natürlich über die Wiese laufen, die Hundebesitzer aber ebenfalls nicht auf der Wiese lagern dürften. Hundekot müsse außerdem vom Besitzer aufgenommen und entsorgt werden. Und es gebe ja den Bereich am Spielplatz, den sie mit ihrer Familie nutzen könne.
Feuerwehr muss durchkommen
Eigentlich ist der Aufgabenschwerpunkt der GVD-Mitarbeiterin ein anderer. „Ich bin für die allgemeine Gefahrenabwehr da. Ich muss sicherstellen, dass beispielsweise die Feuerwehr im Ernstfall durchkommt, wenn es einen Einsatz zur Personenrettung in der Schlucht gibt“, sagt Heidi Huber. Um zu überprüfen, ob das auch am Wochenende der Fall war, hatte Feuerwehr-Kommandant Ingo Jäck am Sonntag das neue Fahrzeug aus der Garage geholt. „Wir werden in den nächsten Monaten öfter durch den Ort fahren, um zu kontrollieren, ob wir durchkommen oder nicht“, erklärt er. Beim Kindergarten zum Beispiel fielen dem Kommandanten schon am ersten Wochenende gleich mehrere Fahrzeuge auf, die nicht weit genug in den Parkbuchten standen.

Andreas Eppler vom GVD sagt zu solchen Situationen ganz klar: „Wir kontrollieren den ruhenden Verkehr. Und wenn Autos an Stellen abgestellt werden, an denen dies nicht erlaubt ist, lassen wir auch abschleppen.“ Das koste den Fahrzeugbesitzer zwischen 300 und 400 Euro. Der Abschleppdienst versuche, das Fahrzeug auf einen öffentlichen Parkplatz umzusetzen, doch im Sommer seien meist alle Plätze belegt. „Dann nehmen sie das Auto mit ins Hardt.“ Eppler appelliert an die Vernunft der Autofahrer: „Einsatzfahrzeuge müssen Tag und Nacht überall durch- und hinkommen.“