Der Technische- und Umweltausschuss des Engener Gemeinderats hat eine Änderung des Bebauungsplans der Richard-Stocker-Straße, Hegaustraße, Außer-Ort-Straße sowie der B491 Aacher Straße beschlossen. Hintergrund ist eine gesetzliche Änderung für den Betrieb von Geldspielautomaten. In der Außer-Ort-Straße befindet sich seit dem Jahr 2010 in einem Gebäude des ehemaligen Möbelhauses Willauer eine Spielothek, für die bislang der Betrieb von acht Spielautomaten genehmigt war.

Nur noch sieben Automaten

Eine aktuelle Gesetzesänderung würde hier hingegen jedoch nur noch sieben Automaten erlauben. Nach Aussage des Betreibers ist es allerdings nicht möglich, die Spielothek mit nur sieben Automaten wirtschaftlich zu betreiben, heißt es in der Vorlage. Aufgrund dessen befürchtet die Stadt Engen einen Leerstand an dem Standort, der für Wohnzwecke wenig geeignet sei. Aus städtebaulicher Sicht eigne sich dieser Standort aufgrund seiner Lage gut für den Betrieb einer Spielhalle.

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Mit dem Wegfall der Spielhalle in der Außer-Ort-Straße stehe zu befürchten, dass neue Anträge für Spielhallen eingereicht würden, heißt es weiter. Dem wolle man entgegenwirken. Mit der Änderung des Bebauungsplans sind ausschließlich für den Standort der jetzigen Spielothek in der Außer-Ort-Straße 4 der Betrieb von bis zu zwölf Automaten möglich. Damit wird ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Spielothek ausgewiesen. Die Ausschussmitglieder beschlossen nach eingehender Beratung die Aufhebung der bisher geltenden Version des Bebauungsplans. Gleichzeitig stimmten sie für die Änderung des Plans, der das Sondergebiet für dieses Vorhaben vorsieht.