Ja ist denn der Mann des Wahnsinns? 420 Liter Glühwein will Michael Breuninger entsorgt haben, weil wegen Corona für den Konstanzer Adventsmarkt kurz nach seiner Eröffnung auch schon wieder Schluss war. Klar, dass sich wegen dieser Kurskorrektur zur Eindämmung der Pandemie kein Geschäft machen ließ. Aber musste der Sprecher der Standbetreiber deshalb gleich den Wein in den Ausguss schütten?

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Wär‘s nicht möglich gewesen, den Sorgenbrecher zu verschenken? Zum Beispiel an den Gemeinderat für eine seiner vorweihnachtlichen Sitzungen? Bei 40 Stadträten (plus ein Oberbürgermeister) wären das zehn Liter pro Nase gewesen, und die restlichen zehn hätten gut auch noch bei den beiden Bürgermeistern für dicke Köpfe gereicht. Das Experiment jedenfalls hätte sich gelohnt: Entweder wären echt g‘scheite Entscheidungen herausgekommen oder eben richtig schlechte. So oder so wär‘s ein Vergnügen geworden.

Hätte man den Glühwein lagern können?

Aber so geht‘s natürlich nicht. Vor allem deshalb, weil – anders als landläufig angenommen – der Glühwein nicht dazu dient, sich möglichst flott die Birne wegzuschießen. Im Fall von Michael Breuninger beruht das Gebräu auf einer Rezeptur im Rang eines über Generationen streng gehüteten Familiengeheimnisses.

Bedenkt man‘s recht, dann handelt es sich bei dem Punsch aus dem Hause des alteingesessenen Betreibers der Glühwein-Bar also gewissermaßen um eine Köstlichkeit, die sich so und nicht anders nur beim Konstanzer Weihnachtsmarkt verkosten lässt. Was freilich die Anfangsfrage erneut aufwirft: Warum in Bacchus‘ Namen hat Michael Breuninger seinen Delikatess-Glühwein nicht gratis unters Volk gebracht?

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Nun, dem Gott des Weines und des Rausches wär‘s vermutlich egal gewesen, aber der Fluch jeder Köstlichkeit liegt nun einmal in ihrer leichten Verderblichkeit. Zwecks Anreicherung mit dem speziellen Breuninger-Gewürz muss logischerweise der Weingeist qua Öffnung aus der Flasche (oder dem Kanister) entlassen werden, und die Kräuter selbst haben ebenfalls ihr natürliches Verfallsdatum.

Und warum nicht einfach verschenken?

Zwei, drei Tage – danach wird der Mix zwar noch lange nicht ranzig, aber in Kombination mit deutschen Normen darf er nicht mehr durch die Gurgel, sondern muss in den Kanal. Doch selbst ein unmittelbar nach der Schließung des Weihnachtsmarkts veranlasstes Geschenk wäre laut Michael Breuninger eine heikle Angelegenheit geworden. Seine Befürchtung: „Alkohol zum Beispiel an Bedürftige verschenken? Hierzulande ganz schwierig!“