Die Bilder und Videos zeigen überwiegend weibliche Personen in „lasziven Posen, in geschlechtsbetonten und der sexuellen Erregung des Betrachters dienenden Körperhaltungen“. Fast immer sind die Geschlechtsmerkmale in den Fokus der Kamera gerückt, oft wird posiert und mit Brüsten und Intimbereich interagiert.
Dass es sich bei den Aufnahmen nicht um erwachsene Frauen, sondern um junge Mädchen handelt, wird dem Betrachter sofort klar. Auf einem der Bilder, das eine 12- bis 14-Jährige zeigt, liegen Kuscheltiere im Hintergrund auf dem Bett. Das jüngste der Mädchen, dass sich der 50-jährige Angeklagte angesehen hat, ist zwischen acht und zehn Jahre alt. Auch Videos sind dabei, auf einer der Dateien ist der schwere sexuelle Missbrauch eines Jungen zu sehen.
Wegen der bei ihm gefundenen Daten muss sich der 50-Jährige, der in Konstanz lebt, Ende November vor dem Amtsgericht Konstanz verantworten. Ihm wird laut der Anklageschrift zur Last gelegt, sich in zehn Fällen des Besitzes, des sich Verschaffens oder der Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Schriften schuldig gemacht zu haben.
Die Taten, bei denen der Angeklagte die Dateien zumeist über den Whatsapp-Messenger geschickt bekommen oder selbst an andere Empfänger versendet haben soll, sollen sich dabei in den Jahren 2022 und 2023 ereignet haben. Im Zuge einer Hausdurchsuchung wurden nicht nur auf dem Smartphone, sondern auch auf einem Laptop derartige Inhalte gefunden. Teilweise befanden sich Daten seit Jahren auf dem Gerät. Dateien, die nicht zur Anklage stehen, stammen dabei sogar bereits aus den Jahren 2013 und 2015.
Keine leichte Vergangenheit
Der Angeklagte ist von Beginn der Verhandlung an vollumfänglich geständig und zeigt tiefe Reue. Über einen Gerichtsbericht erfahren die Prozessbeteiligten von seiner in Teilen schwierigen Lebensgeschichte. So wuchs der 50-Jährige ohne Kontakt zum Vater bei seiner Mutter auf, erzogen wurde er allerdings weitestgehend von seiner Großmutter.
Wenige Jahre nach seiner Geburt zog er nach Köln, einen Kindergarten besuchte er nicht. Später schloss er die Hauptschule ab, nachdem er einmal sitzengeblieben war, und absolvierte danach eine Ausbildung. Dem folgten verschiedene Arbeitsverhältnisse, bis er nach Konstanz kam. Der Tod seiner Mutter im Jahr 2019 habe ihn stark getroffen, gab er beim Gerichtshelfer an.
Es gibt auch weitere Auffälligkeiten, was den Angeklagten angeht. So gibt er an, sich weder an den Namen einer ehemaligen Partnerin noch an den seiner Großmutter zu erinnern. Noch bemerkenswerter: Nicht einmal der Name seiner Tochter sei ihm geläufig. Dabei sei er unterhaltspflichtig für das Kind und entrichte die fälligen Zahlungen auch. Kontakt gebe es aber keinen.
Verhältnis zu Alkohol und Cannabis
Im Kontext zu seiner Person geht es vor Gericht auch um sein Verhältnis zu Alkohol und Cannabis. Zwar gibt der Mann an, nie ein Alkoholproblem gehabt zu haben. Richtige Exzesse kenne er eher nicht. Allerdings gibt er an, häufig zu einem oder mehreren Feierabendbieren zu greifen. Inwieweit ein Gewöhnungsprozess dadurch eingetreten sein könnte, bleibt vor Gericht fraglich.
Allerdings: Er war bereits einmal wegen einer Entgiftung in einer psychiatrischen Einrichtung. Auch Cannabis konsumiere er seit seiner Jugend – und das bis heute. Er hat allerdings laut eigenen Angaben „kein Problem“ mit der Droge, sie entspanne ihn lediglich, so der Angeklagte. Und auch ein „gesellschaftliches Problem“ habe er nicht.
Allerdings gibt er an, berauscht gewesen zu sein, als er die Kinderpornos konsumierte. Deutlich wird, dass dem 50-Jährigen viele Dinge nicht bewusst zu sein scheinen – wie sein Bezug zu Drogen oder seine Taten. Der Angeklagte zeigt sich gewillt, eine Sexualtherapie zu beginnen. Er wolle selbst herausfinden, warum er sich kinderpornographisches Material verschafft und es weiterversendet hat.
„Ich möchte daran arbeiten“, sagt er. Bereits vor der Verhandlung hatte er sich dazu bei einer entsprechenden Beratungsstelle gemeldet und einen ersten Termin vereinbart. Diese Bereitschaft für Veränderung, sein glaubhaftes Geständnis, die im Vergleich zu anderen Fällen eher geringe Datenmenge und dass er strafrechtlich zuvor nicht in Erscheinung getreten war, soll sich später noch strafmildernd auswirken.
Ein Urteil mit Auflagen
Gegen ihn spricht, dass sich die Taten über einen längeren Zeitraum ereignet haben und der Angeklagte sich selbstständig keine Hilfe gesucht hatte. Am Ende fordert die Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und eine Geldzahlung an eine gemeinnützige Einrichtung. Dem Plädoyer folgt auch Verteidiger Andreas Hennemann.
Der 50-Jährige wird wegen der Verbreitung, des sich Verschaffens und des Besitzes – oftmals in jeweiliger Tateinheit – von kinder- und jugendpornografischen Schriften zu Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt auf vier Jahre zur Bewährung, und einer Geldzahlung von 1500 Euro an den Deutschen Kinderschutzbund verurteilt. Der 50-Jährige muss eine entsprechende Sexualtherapie machen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.