Es ist ein gesellschaftliches Drama, das sich am 17. November 2019 in Dettingen abspielt. Der dreistündige Gerichtsprozess kann es nur bedingt beleuchten, er bleibt ein Puzzlestück. Am Ende will keiner schuldig gewesen sein am Tod der Kälber.
Das war im November 2019 passiert
Am 17. November werden 37 Kälber in Dettingen an einem verlassenen Geräteschuppen angeliefert, der Fahrer lädt die Tiere jedoch nicht ab. Ein 17-jähriger Lehrling hatte 40 Tiere im Internet bestellt mit der Absicht, eine Kälberzucht aufzubauen. Als sie geliefert werden, ist er mit der Situation überfordert. Bestellt hat er sie bei einem Händler in Norddeutschland – im Internet, über Ebay Kleinanzeigen. Der Händler steht nun in Konstanz vor dem Amtsgericht.
Urteil: 50 Tagessätze zu 150 Euro
Das Urteil, das die Amtsrichterin am Ende der Verhandlung fällt: 50 Tagessätze à 150 Euro. 7500 Euro wegen Tierquälerei und für das Leben von 29 Kälbern. Denn letztlich überlebten nur elf der 39, die damals aus Norddeutschland nach Konstanz auf die Reise geschickt wurden.
Waren die Tiere zu stark geschwächt?
Der Viehhändler aus einer Stadt in der Nähe von Lüneburg sieht sich bis zuletzt als Opfer des Geschehens. In kariertem Hemd und erst jovialer, später dann zorniger Stimmung, nimmt er den Prozess hin. Ein Mann, der selbstbewusst seinem Tagwerk nachgeht. Im Kern geht es an diesem Verhandlungstag nur um eine Frage: Hätte der Händler erkennen können, dass die 39 Kälber, die er auf den Weg nach Konstanz schickte, um 1500 Euro zu verdienen, zu geschwächt und somit nicht transportfähig waren? Nach seiner eigenen Lesart sei es allenfalls noch um 1000 Euro gegangen, da 500 Euro für Futterkosten im Vorfeld verbraucht worden seien.
Der Käufer hat mehrfach gelogen
Gelogen wird und wurde viel in diesem Fall. Der Händler verweist auf den Käufer der Tiere, den inzwischen 18-jährigen Konstanzer. Er habe ihn belogen, sich für 70 Jahre alt ausgegeben, habe Bilder eines top ausgestatteten Stalles geschickt. Das reicht der Amtsrichterin nicht: Ob er gewusst habe, wie weit Konstanz von seiner Heimatstadt entfernt sei? Nur ungefähr, räumt der Angeklagte ein, er habe sich nicht weiter darum gekümmert. Laut Gesetz ist es nicht erlaubt, Kälber länger als acht Stunden zu transportieren.
Alles sei korrekt verlaufen, beteuert der Angeklagte: Vor der Abfahrt habe er mit dem Fahrer des Lastwagens jedes Kalb getränkt und verladen. Der LKW sei in tadellosem Zustand gewesen. Auch die Tiere seien gesund gewesen.

Tierärztin: „Geschwächter Zustand war erkennbar“
Hauptbelastungszeugin im Prozess ist die Tierärztin, die die Kälber am Vormittag nach der Ankunft untersucht. Zwei Tiere liegen da schon tot vor der Scheune, zwei andere sind im Sterbeprozess. An allen Tieren habe man eine Lungenentzündung festgestellt, an manchen außerdem eine Durchfallerkrankung. „Den schlechten Zustand der Tiere hätte man vor der Abfahrt erkennen müssen. Vielleicht nicht ein Laie, wohl aber ein Landwirt und Viehhändler“, sagt sie. Die Abmagerung und Schwäche einiger Tiere könne nicht allein durch den zweifellos belastenden Transport verursacht worden sein.
Wann ist ein Nutztier nur noch Ausschuss?
Wie hoch ist der Wert des Lebens eines Tieres? Mit dieser Frage quält sich die hochtechnisierte Gesellschaft seit Jahrzehnten. Für den Angeklagten geht es um „Ausschusskälber“, die zum Teil für 0 bis 20 Euro zu haben gewesen seien, mit denen er ein wenig Geld verdienen wollte. Schlechte Absicht steckt vielleicht nicht hinter seinem Handeln. Er handle seit Langem mit Milchvieh, oft bringe er eine Anzahl von Tieren nur bis zur nächsten Sammelstelle, wo sie auf den Weitertransport nach Holland gingen, sagt der Landwirt. „Ich nehme an den Sammelstellen oft ein oder zwei Kälber mit, die zu schwach sind und peppele sie bei mir auf. Sie würden sonst sofort erschossen“, beteuert er. Ein Gnadenakt oder gutes Geschäft mit dem Ausschuss? Vielleicht beides.
Für die Gesellschaft geht es um ethische Fragen. Ist es in Ordnung, ein Tier sofort zu töten, wenn das Gewicht zu gering ist, sich die Mast wirtschaftlich nicht lohnt? Wann wird der Transport eines Nutztiers zu Tierquälerei? Vor Gericht zählen die gesetzlichen Bestimmungen und sie wurden nicht eingehalten: Der Händler achtete zu wenig auf das Wohl der Kälber und nahm Krankheit und weitere Schwächung in Kauf. Der Tatbestand der Tierquälerei ist erfüllt.
Zwei weitere Prozesse
Der Viehhändler ist nicht der einzige Belastete. Vor Gericht stehen in weiteren Verhandlungen der 18-jährige Käufer der Tiere, das Urteil gegen den Transporteur ist bereits rechtskräftig. Schuldig fühlen sich offenbar weder Händler noch LKW-Fahrer. Ob die Geldstrafe daran etwas ändert, bleibt ungewiss. Am Ende will es eben keiner gewesen sein.