Im Sinne des Opferschutzes verzichtet der SÜDKURIER auf detaillierte Schilderungen des Tathergangs. Er reicht aber so weit, dass es sich laut Anklage beim Prozess am Amtsgericht Konstanz um einen besonders schweren Fall des sexuellen Übergriffs handelt. Dies wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bestraft.

Es sollte eine Party-Nacht in Konstanz sein

Vor der Tat hatten sich Angeklagter und Opfer in einer Disco im Oberlohn kennengelernt. Es war eine lange Nacht. Der knapp zwei Meter große Mann mit kräftiger Statur gibt an, noch bei seinen Eltern zu wohnen. Er arbeite gelegentlich als Maler, eine feste Anstellung habe er nach seiner Ausbildung vor zwei Jahren bisher nicht gefunden.

Am Vorabend der Tat sei er mit einem Freund aus der Schweiz mit dem Auto nach Konstanz gefahren. Vor der Disco waren sie bereits in einer Shisha-Bar. Alkohol floss, dort wie in der Disco – laut dem 20-Jährigem unter anderem fast zehn Wodka-Mixgetränke.

„Ich habe sie nicht dazu gezwungen“

Als der Angeklagte und die junge Frau die Disco in den frühen Stunden des Oktobermorgens gemeinsam verließen, stiegen sie in ein Auto: der spätere Tatort. Zwei Bekannte des 20-Jährigen warteten auf den Vordersitzen. Laut dem Angeklagten ist die Frau freiwillig eingestiegen. „Ich habe sie nicht dazu gezwungen“, sagte er aus.

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Auch, dass er selbst in den Wagen stieg, sei Zufall gewesen. Die Bekannten im Auto hätten ihn gesehen und die beiden herbeigerufen. Genau konnte er sich nicht erinnern, da er sehr stark betrunken gewesen sei. Wie das Opfer dies erlebte, bleibt offen: Die Aussage der jungen Frau fand zum Schutz ihrer Privatsphäre unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Warum stieg die junge Frau mit ins Auto?

Das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richter Franz Klaiber hatte jedenfalls erhebliche Zweifel an den Aussagen des Angeklagten. Es sei nicht auszuschließen, dass die spätere Vergewaltigung bereits vorher mit den anderen beiden Männern geplant war und die Frau bewusst in das Auto gelockt wurde. Möglicherweise unter dem Vorwand, gemeinsam zu einer nahen Tankstelle zu fahren, um dort Zigaretten zu kaufen. Dies nimmt die Staatsanwaltschaft an.

Zwei Zeugen sind im Griechenland-Urlaub

Das Problem: Die beiden Mitfahrer – auch sie kommen aus der Schweiz – waren zwar als Zeugen geladen und hätten somit zur Aufklärung beitragen können. Sie waren aber entschuldigt, da sie derzeit nach Griechenland verreist sind. Wegen des Gewichts ihrer Aussagen zur Aufklärung des Tathergangs ließ Richter Klaiber schließlich einen Folgetermin Ende August festlegen. Dann soll sich auch klären, ob und in welchem Maß der Angeklagte wegen seiner Alkoholisierung zur Tatzeit schuldfähig war.

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Die Vierergruppe fuhr nach der Disco schließlich Richtung Industriegebiet, als es im Fond des Autos zum sexuellen Übergriff kam. Im Bereich des Tierschutzheims wurde das Opfer schließlich unsanft aus dem Wagen befördert, die drei Männer fuhren davon. Von dort rief die Frau die Polizei. Alkoholisiert war auch sie, ein Atemtest ergab rund 1,8 Promille.

Der Beamte, der sie damals angetroffen hatte, erklärte als Zeuge: Die junge Frau habe stark geweint. „Sie war sichtlich aufgelöst“, sagte er, „und klagte über Schmerzen an der Hüfte.“ Dass es zu einem sexuellen Übergriff gekommen sei, hatte sie ihm und seiner Kollegin umgehend gesagt.

Angeklagter bittet um Entschuldigung

An der Schuld des 20-Jährigen selbst scheint es bereits jetzt kaum noch Zweifel zu geben. Allen voran war er in der Verhandlung weitgehend geständig. Er sagte, sein Opfer habe „zweimal nein“ vor seinem sexuellen Übergriff im Auto gesagt. Er sei aber „zu besoffen gewesen“, um dies zu realisieren und habe nicht von ihr abgelassen. Was er getan habe, tue ihm leid, ergänzte er noch.

Schon vor der Verhandlung hatte der Angeklagte der Frau über deren Anwältin einen Brief geschrieben. Er bat dabei um Entschuldigung dafür, dass „er eine Grenze überschritten“ habe. Zudem ergaben medizinische Untersuchungen unmittelbar nach der Tat eindeutige Verletzungen bei der Geschädigten und es wurden DNA-Spuren des Angeklagten an ihrem Körper und ihrer Kleidung gefunden.

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In seiner schriftlich an das Opfer gerichteten Bitte um Entschuldigung kündigte der 20-Jährige auch die Zahlung von 4000 Euro an. Die ersten 1000 Euro sind auf dem Konto ihrer Anwältin eingegangen, wie diese vor Gericht erklärte. Die junge Frau, so ergänzt ihre juristische Vertreterin vor Gericht, akzeptiere den Brief. Für eine persönliche Entschuldigung ihres mutmaßlichen Peinigers sei sie dagegen nicht bereit.