Am Herosé wird‘s laut, Feiernde wollen ihre Boxen nicht ausschalten und auch sonst keine Ruhe geben. Da kommen Kräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes, ermahnen und sprechen schließlich einen Platzverweis aus. Einer derer, die sich nicht an die Regeln halten, will nicht gehen.

Irgendwann klicken die Handschellen, und er wird von den Mitarbeitern der Stadt Konstanz weggeführt. Aber ist das in Ordnung? Was dürfen eigentlich die Ordnungshüter in Diensten der Stadt? Ein aktueller Gemeinderatsbeschluss wirft ein Schlaglicht auf ein noch immer umstrittenes Thema. Dazu hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Welche Polizei- und Ordnungskräfte setzt die Stadt ein?

Die Stadt Konstanz sorgt mit zwei verschiedenen Einheiten für Ordnung im öffentlichen Raum. Dazu ist sie nicht nur befugt, sondern sogar verpflichtet, denn die Stadt ist formal die Ortspolizeibehörde. Also setzt sie die vom Gemeinderat erlassenen Verordnungen durch.

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Sie nutzt dafür einerseits den Gemeindevollzugsdienst (GVD), der vor allem die Kontrolle des ruhenden Verkehrs übernimmt – also Parksünder aufschreibt. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) andererseits ist meist in Gebieten mit hoher Freizeitnutzung wie an den Ufern auf Streife unterwegs und setzt zum Beispiel die Lärmschutzregelungen durch. Beim GVD arbeiten nach Auskunft der Stadt Konstanz 14 Personen, beim KOD derzeit sieben.

Was ist der Unterschied zwischen den Behörden?

Das hat vor allem mit den Aufgaben zu tun, wie die Stadtverwaltung auf Anfrage erklärt: „Der Unterschied zwischen KOD und GVD liegt im Aufgabenschwerpunkt, in der organisatorischen Zuordnung und bei den Einsatzzeiten. Während der KOD insbesondere dort im öffentlichen Raum unterwegs ist wo sich die Bürgerschaft in ihrer Freizeit gerne aufhält und vorrangig auf die Einhaltung der Umweltschutz- und Polizeiverordnung achtet, ist der GVD vorrangig im Verkehrsraum unterwegs und achtet auf die Einhaltung der Halt- und Parkverbote.“

(Archivbild) Das ist der andere polizeiliche Arm der Stadt Konstanz: Der Gemeindevollzugsdienst überwacht vor allem die Einhaltung der ...
(Archivbild) Das ist der andere polizeiliche Arm der Stadt Konstanz: Der Gemeindevollzugsdienst überwacht vor allem die Einhaltung der Parkregeln. | Bild: Steinert, Kerstin/SK-Archiv

Welche Befugnisse haben Mitarbeiter des KOD?

Im Kern die gleichen wie die Landespolizei, und da gibt es auch keine Unterschiede zum Gemeindevollzugsdienst. „Alle Mitarbeitenden sind gemeindliche Vollzugsbedienstete im Sinne des Paragraphs 125 Polizeigesetz Baden-Württemberg. Sie haben bei der Erledigung ihrer polizeilichen Dienstverrichtungen die Stellung von Polizeibeamten im Sinne des Polizeigesetzes.“

So können sie zum Beispiel auch einen Platzverweis aussprechen, und sie gelten als Vollstreckungsbeamte – Widerstand gegen diese kann bekanntlich einen Straftat sein. Ebenfalls zu den Aufgaben des KOD gehören, wie es in einer Vorlage an den Gemeinderat heißt, „Kontrollen nach dem Gaststättenrecht, dem Waffenrecht, dem Landesglücksspielgesetz und der Gewerbeordnung“.

Sind die städtischen Polizisten bewaffnet?

Weder GVD noch KOD tragen Schusswaffen, das ist der Landes- und Bundespolizei vorbehalten. Zum Eigenschutz tragen die Mitarbeiter laut Stadtverwaltung oft Schutzwesten, außerdem haben sie je nach Einsatz auch Handschellen – offiziell Schließen genannt – dabei, ebenso Abwehrspray.

(Archivbild) Sogar mitten in der Corona-Zeit waren sie unterwegs wie hier am Herosé im Mai 2020: Die kommunalen Ordnungshüter erinnern ...
(Archivbild) Sogar mitten in der Corona-Zeit waren sie unterwegs wie hier am Herosé im Mai 2020: Die kommunalen Ordnungshüter erinnern auch in ihrer blauen Uniform mit den weißen Mützen stark an die Landespolizei. Allerdings sind sie nicht annähernd so umfassend ausgebildet wie ihre Kollegen vom Polizeipräsidium. | Bild: Scherrer, Aurelia/SK-Archiv

Welche Rechte habe ich als Bürger gegenüber Mitarbeitern?

Die gleichen wie gegenüber der Landespolizei. Danach muss jeder polizeiliche Einsatz verhältnismäßig sein. Ohne einen konkret benannten Verdachtsgrund darf die Polizei nach Personalien fragen, aber zum Beispiel keine Platzverweise erteilen oder gar jemanden vorläufig festnehmen. Wer sich unangemessen oder ungerecht behandelt fühlt, kann sich durch Beschwerde wehren – natürlich auch gegen das Vorgehen des Ordnungs- oder Vollzugsdienstes. Gegen Bußgelder und andere hoheitliche Akte ist auch der Rechtsweg möglich.

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Warum hat die Stadt vor Gericht verloren?

Tatsächlich hat die Stadt ein auch für die Verwaltung überraschendes Urteil kassiert. Danach lehnte das Amtsgericht einen Strafbefehl gegen eine Person ab, der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen wurde. Und: Das Gericht bezweifelte, ob die Mitarbeiter des Konstanzer KOD zum Zeitpunkt zur Erteilung eines Platzverweises und dann auch dessen Vollstreckung durch unmittelbaren Zwang befugt waren.

Dabei ging es aber nicht darum, ob ein KOD das generell darf – sondern darum, ob dem KOD diese Aufgabe einfach durch den Oberbürgermeister übertragen werden kann oder ob es dafür einen formellen Beschluss des Gemeinderats braucht. Das sah das Amtsgericht so – was sogar zur Folge hatte, dass der Städtetag Baden-Württemberg das aufgriff und die Kommunen darauf hinwies, hier müsse Klarheit geschaffen werden. Der Gemeinderat in Konstanz hat das am 20. April getan und damit einen seit 2019 bestehenden Zustand bestätigt.

Ist der KOD inzwischen unumstritten?

Nein, das ist er nicht. Als jüngst im Gemeinderat die vermeintliche Formalie der Aufgabenübertragung beschlossen werden sollte, bat die Verwaltung sogar von sich aus inständig darum, nicht wieder eine Grundsatzdebatte zu führen. Denn noch immer gibt es keinen Konsens, ob es 2017 richtig war, den KOD überhaupt einzuführen.

Die Linke Liste zum Beispiel hält ihre Zweifel aufrecht, wie sie in einer Mitteilung schreibt: Sie lehne den KOD weiterhin ab, „weil er zwar der Polizei vergleichbare Aufgaben übernimmt, aber keine gleichwertige Ausbildung erhält.“ Nach Meinung der LLK sollen derartige Aufgaben nicht von der Stadt, sondern von der besser ausgebildeten und ausgestatteten Landespolizei übernommen werden.

Wie viel Geld gibt die Stadt für ihre Ordnungskräfte aus?

Das lässt sich so ganz genau nicht sagen. Im Haushalt 2022 der Stadt Konstanz waren für den Bereich Ordnungswesen Personalausgaben von 1,07 Millionen Euro eingeplant, dazu noch Sachkosten in relativ geringer Höhe (Band 1, Seite 204).

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Aus Bußgeldern, darunter auch fürs Falschparken, hat die Stadt 2022 rund 2,6 Millionen Euro Einnahmen eingeplant (1,2 Millionen Euro aus Park- und 1,35 Millionen Euro aus Tempoverstößen). Von der Stadtverwaltung heißt es zu den Kosten für die Ordnungskräfte: „Beim GVD werden die Kosten zu einem sehr hohen Anteil durch entsprechende Bußgelder refinanziert. Beim KOD ist der Anteil aufgrund der anderen Aufgaben und der auch sehr präventiven Arbeit geringer.“