Zunächst zurück zum 9. August des vergangenen Jahres. Samba S. war mit seiner Familie und Bekannten auf dem Festgelände. Nachdem er seine Tochter nach Hause und ins Bett gebracht hatte, wollte er noch einmal zurück, um einen Freund dort abzuholen. Wegen des laufenden Verfahrens gegen den 55-Jährigen taucht sein Nachname hier nur abgekürzt auf.

Warum der Vorwurf der Beleidigung im Raum steht?
S. soll einen Mitarbeiter der vom Veranstalter beauftragten Sicherheitsfirma beleidigt haben, weil dieser ihn kurz vor 23 Uhr nicht mehr in den Stadtgarten ließ. Neben mehreren Schimpfworten unter der Gürtellinie soll er ihn auch als „Rassisten“ und „Nazi“ bezeichnet haben. S. ist Deutscher mit Wurzeln in Gambia.
55-Jähriger wehrt sich gegen Vorwurf
Er sagt: „Ich habe das Wort ‚Nazi‘ noch nie benutzt.“ Er habe den Security-Mitarbeiter lediglich mit Nachdruck gefragt, „was da los ist und warum ich nicht mehr zum Stadtgartenfest durfte“. Andere Personen habe der Sicherheitsdienst schließlich noch passieren lassen.
Samba S. ist der Meinung, das habe an seiner Hautfarbe gelegen. Der 55-Jährige erklärt, er sei dennoch ruhig neben einem Baum gestanden und habe die Situation beobachtet.
Verteidiger kontert: Rassistisches Verhalten der Security
Ein Strafbefehl wegen Beleidigung kommt zu einem anderen Ergebnis: Demnach soll der 55-Jährige das Security-Personal nicht nur beleidigt, sondern auch versucht haben, trotz Verbots aufs Gelände zu gelangen. S.‘ Verteidiger – mit dem scheidenden Konstanzer Theaterintendanten Christoph Nix kein Unbekannter – hat bereits Anfang dieses Jahres Einspruch eingelegt.

Nicht zuletzt, weil er hinter der Sache ein mögliches rassistisches Verhalten seitens der Security vermutet.
Der deshalb anberaumte Termin vor dem Amtsgericht wurde aus mehreren Gründen verschoben. Zunächst, weil die Ermittlungsakten der Polizei nicht mehr auffindbar waren, wie Verteidiger Nix behauptet und das Amtsgericht Konstanz auf Nachfrage bestätigt. Nachdem die Dokumente rekonstruiert und ein Termin festgelegt waren, musste der Prozess laut Gericht aus Gründen der Terminfindung verschoben werden.
Security soll rabiat eingegriffen haben
Christoph Nix hat parallel dazu Anzeige gegen zwei Security-Mitarbeiter wegen Körperverletzung gestellt, wie Polizei und Staatsanwaltschaft Konstanz bestätigen. Denn Samba S. sei von dem Sicherheitspersonal, weil er nicht gehen wollte, auf den Boden gedrückt worden.
Zuvor habe ein Sicherheitsmann ihm Handschellen hinter seinem Rücken angelegt. Bei einer Untersuchung am Folgetag in der Schweiz stellten Ärzte laut Sarah S., Ehefrau des 55-Jährigen, Prellungen fest.
Staatsanwaltschaft: Ermittlungen gegen Security-Personal laufen
Andreas Mathy, Sprecher der Staatsanwaltschaft Konstanz, erklärt, es stehe zudem ein möglicher Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – im Volksmund Antidiskriminierungsgesetz genannt – im Raum.
Die beiden Security-Mitarbeiter seien demnach vernommen worden, die Akten lägen nun bei der Staatsanwaltschaft. „Es wird geprüft, ob es zur Anklageerhebung kommt“, so Mathy. Mit einer Entscheidung hierüber sei Anfang September zu rechnen.
Veranstalter und Security-Firma schweigen zu den Vorwürfen
Weder der Veranstalter des Stadtgartenfests 2019, die Eventagentur Full Moon aus Stuttgart, noch das für den Sicherheitsdienst beauftragte Unternehmen MKS Security aus Fellbach wollen auf Anfrage des SÜDKURIER Stellung zu dem Vorfall beziehen.
MKS-Geschäftsführer Michael Koschitzky verweist dabei auf ein laufendes Verfahren. Auch die Frage, bis zu welcher Uhrzeit am 9. August 2019 der Zugang zum Stadtgartenfest möglich war, wird nicht beantwortet.
Stadt Konstanz: Festgelände war jederzeit zugänglich
Hier schafft eine Auskunft des Bürgeramts der Stadt Konstanz etwas mehr Klarheit. Wegen des freien Eintritts sei das Fest „immer frei zugänglich“ gewesen, teilt Anja Fuchs vom Pressereferat der Stadt auf Anfrage mit. Vorgaben an den Veranstalter habe es nicht gegeben.
„Höchstens bei Erreichen der Höchstbesucherzahl hätte der Veranstalter den Zugang stoppen müssen, dazu kam es aber unseres Wissens im letzten Jahr nicht“, so die aus dem Bürgeramt übermittelte Auskunft.