Es gibt ein neues Gesetz, das Baulandmobilisierungsgesetz, und dies wird jetzt in Konstanz angewendet. Damit hat die Stadt ein neues Instrument in der Hand, um auch bei privaten Bestandsimmobilien im Innenraum zu erwirken, dass geförderter Wohnraum entsteht.

In diesem Fall geht es um das Grundstück Ecke Jahn-/Steinstraße. Der Stadtverwaltung liegt eine Bauvoranfrage vor. Der Bauherr hat beabsichtigt, das bestehende Wohnhaus von vier auf sechs Geschosse aufzustocken und zusätzlich ein fünfgeschossiges Wohnhaus zu bauen. Baurecht bestehe nach Paragraf 34 Baugesetzbuch, erläutert Marin Klose, Leiterin des Amtes für Stadtplanung und Umwelt im Technischen und Umweltausschuss.

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Neues Gesetz – neue Möglichkeiten

Hier gebe es nun den „ersten Bebauungsplan dieser Art“, so Klose. Das neue Baulandimmobiliengesetz ermögliche, auch für Privatgrundstücke, die nach dem Paragraf 34 zu beurteilen seinen, geförderten Wohnungsbau festzusetzen, erläutert sie. „Vorher konnten wir nur in den Markt eingreifen, wo neues Baurecht geschaffen wurde“, so Klose.

Bei der Zielgruppenbindung müsse sich die Stadt allerdings auf bislang bestehende Konzepte und Programme berufen. Das heißt: In Anlehnung an die Vorgaben aus dem Handlungsprogramm Wohnen für private Wohnbauvorhaben seien auf mindestens 30 Prozent der Wohnfläche geförderter Wohnraum herzustellen. Der Bindungszeitraum betrage 25 Jahre.

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Lob und Tadel der Stadträte

„Ein großes Lob, dass neue Möglichkeiten genutzt werden“, wertet Jürgen Ruff (SPD). Er ist froh, dass jetzt nicht nur in Neubaugebieten, sondern auch im Bestand geförderter Wohnraum festgeschrieben werden könne.

Achim Schächtle (FDP) sieht hingegen Probleme. Die Wobak wolle aktuell nicht bauen, weil es nicht bezahlbar sei, erläutert er und fügt an: „Wenn wir dem Investor Mischkalkulationen nicht zulassen, dann verhindern wir nur den Wohnungsbau.“

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Der Technische und Umweltausschuss stimmt dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Jahn-/Steinstraße zu. Das Thema steht nun auf der Tagesordnung des Gemeinderates am Donnerstag, 18. April.