Am Dienstag wurde in einer Videokonferenz von Narren, Polizei und Vertretern der Stadt festgelegt, dass in diesem Jahr das närrische Treiben ausfällt beziehungsweise weitgehend in den virtuellen Bereich verlagert wird.

Dies gilt auf alle Fälle bis einschließlich des Fasnachtssonntags, 14. Februar. Ob sich danach etwas an den Corona-Verordnungen ändert, hängt von der Entwicklung der Pandemie ab.

„Wir als organisierte Fasnachter sind uns einig, dass die Fasnacht in diesem Jahr nicht wie bisher stattfinden kann und darf“, sagt Andreas Kaltenbach, Chef der Blätzlebuebe. „Wir haben eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung und der müssen wir nachkommen.“

Andreas Kaltenbach
Andreas Kaltenbach | Bild: Schuler, Andreas

Er werde noch einen Verhaltenskodex an seine Mitglieder verschicken, in dem klipp und klar formuliert sein wird, „dass wir in diesem Jahr nur virtuell feiern werden“. So zum Beispiel beim Blätzleball via Livestream am kommenden Samstag.

Die Landesverordnung gilt bis zum 14. Februar

An besagtem 14. Februar endet die aktuelle Corona-Verordnung des Landes. Da die Zahlen derzeit weniger rasant steigen und sich der Inzidenzwert aktuell der 50 nähert, könnte es gut sein, dass ab 24 Uhr, also in der Nacht auf Rosenmontag, die Verordnungen gelockert werden.

„Auch wenn dem so sein sollte, ist es für uns selbstverständlich, dass wir dann nicht am Montag auf die Gassen gehen und plötzlich wie wild Fasnacht feiern“, sagt Andreas Kaltenbach.

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Mario Böhler, Präsident der Niederburg, pflichtet ihm bei: „Wir wissen, was es heißt, Verantwortung zu übernehmen.“ Eine Gruppierung, die die in ihren Augen zu harten Corona-Maßnahmen kritisiert, hat für den 13. Februar eine Versammlung angemeldet – was laut Stadtverwaltung nur schwer abzuschlagen ist.

„Wir als Fasnachter möchten mit diesen Menschen nicht in einen Topf geworfen werden“, so Mario Böhler. Er bezeichnet das Ansinnen dieser Gruppierung, die Fasnachtszeit für ihre Zwecke zu nutzen, als „Piraterie des Brauchtums. Wenn diese Menschen eines nicht haben, dann ist es Humor“.

Entlang der Rheinbrücke hängen 16 Fahren der Aktion und des Internetauftritts „NoNarroDehom“. Damit wollen die organisierten ...
Entlang der Rheinbrücke hängen 16 Fahren der Aktion und des Internetauftritts „NoNarroDehom“. Damit wollen die organisierten Narren und die Stadt an die Menschen appellieren, im Netz virtuell Fasnacht zu feiern – mehr ist in diesem Jahr nicht möglich. | Bild: Schuler, Andreas

Am Dienstagnachmittag fand nun eine Video-Konferenz statt zwischen Polizei, Narrenpräsidenten und der Stadt. Alle Beteiligten waren sich einig: In diesem Jahr muss die klassische Fasnacht ruhen. Stand heute ist Grundlage für den rechtlich möglichen Rahmen die Corona-Verordnung in der seit 1. Februar gültigen Fassung.

Ohne triftigen Grund soll das Haus nicht verlassen werden

Hier sind weitreichende Ausgangsbeschränkungen sowohl für nachts als auch tagsüber festgehalten. So soll auch tagsüber zwischen 5 und 20 Uhr niemand die eigene Wohnung oder das eigene Haus ohne triftigen Grund verlassen.

Allerdings gibt es insgesamt 19 Ausnahmeregeln. Zum Beispiel den Gang zur Arbeit, zum Arzt, zum Einkaufen oder die Pflege eines Familienangehörigen. Zwischen 20 und 5 Uhr gelten strengere Regeln.

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Darüber hinaus sind Treffen nur mit einer weiteren, nicht dem eigenen Haushalt angehörigen Person erlaubt. Bei Begegnungen im Freien ist auf einen Abstand von 1,5 Metern zu achten. Kann dies nicht eingehalten werden, gilt die Maskenpflicht. Vom Betriebsverbot für das Gastgewerbe sind nur Abhol- und Lieferdienste ausgenommen.

Auch wird es in diesem Jahr keine Genehmigung für zusätzliche Verkaufsstände oder Gestattungen für den Alkoholausschank geben, wie die Stadt mitteilt. Konstanz sieht derzeit von der Festlegung von Verbotszonen für den Alkoholausschank ab, da hier zahlreiche weitere Regelungen aus den Corona-Verordnungen weitreichend greifen.

„Das Wecken morgens ist ja kein triftiger Grund“

Die Polizei weist darauf hin, dass sie während der Fasnacht verstärkt im öffentlichen Raum präsent sein und die Einhaltung der Regelungen konsequent überwachen wird.

Im Gespräch mit den Narrenpräsidenten und der Stadt versicherte der Konstanzer Revierleiter Andreas Breuning, „dass wir mit Fingerspitzengefühl agieren werden. Probleme bereitet nicht die organisierte, sondern die freie Fasnacht“. Im Häs dürfe man natürlich zum Einkaufen gehen, „aber das Wecken morgens ist ja kein triftiger Grund“.

Mario Böhler: „Für uns ist das Thema damit ad acta gelegt.“

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