Der 42-jährige, rumänische Staatsangehörige weiß offenbar gar nicht so richtig, wie ihm geschieht: Am Montag, 16. Dezember, wird er festgenommen, kommt in U-Haft – und wird nur einen Tag später vom Amtsgericht Konstanz in einem beschleunigten Verfahren verurteilt. Vorgeworfen werden ihm mehrere Diebstähle, unter anderem soll er ein Sparschwein in einem Geschäft in der Theodor-Heuss-Straße entwendet haben, der SÜDKURIER berichtete.
Darüber hinaus soll er laut der Anklageschrift auch eine Geldkassette in einem Hotel an der Reichenaustraße sowie eine auf dem Konstanzer Weihnachtsmarkt gestohlen haben. Die Taten sollen sich dabei in kurzer Abfolge am 20. November sowie am 6. und am 12. Dezember ereignet haben. Das Amtsgericht wirft dem Rumänen, der nur gebrochen Deutsch spricht und deshalb im Prozess einen Dolmetscher an die Seite gestellt bekommt, Diebstahl in drei Fällen vor.
Sonderlich erfolgreich war der 42-Jährige bei seinen Streifzügen indes nicht, in einem Fall gelang es der Rezeptionistin des Hotels, die Kassette wieder zurückzufordern. Im Fall in der Theodor-Heuss-Straße ließ er – auf frischer Tat ertappt – das Sparschwein fallen, woraufhin sich das darin enthaltene Geld auf dem Gehweg vor dem Laden verteilte. Der Dieb konnte dann festgehalten werden, bis Polizeibeamte eintrafen. Lediglich bei seiner Tat auf dem Weihnachtsmarkt gelang es ihm, mit dem Diebesgut in unbekannter Höhe zu fliehen.
Er will es „nie wieder in seinem Leben tun“
Bereits zu Beginn des kurzen Prozesses räumt der 42-Jährige seine Taten umfassend ein. Er sei jeweils sehr betrunken gewesen, gibt er an. An viele Einzelheiten könne er sich deshalb gar nicht mehr erinnern, sagt er. Bestreiten will er seine Taten allerdings nicht, im Großen und Ganzen gibt er zu, dass sie sich so wie in der Anklageschrift abgespielt haben könnten. Immer wieder entschuldigt er sich und sagt, er wolle so etwas „nie wieder in seinem Leben tun“.
Er habe nur um etwas Geld betteln wollen, im Fall an der Theodor-Heuss-Straße hatte er auch ein entsprechendes Schild bei – mit der Aufschrift „Entschuldigung, bitte 1 Euro für Essen“. Als sich ihm dann die Gelegenheiten boten, habe er die Geldkassen mitgenommen. Aber er habe sie ja auch wieder zurückgegeben, sagt er aus. Das stimmt laut dem Richter nicht ganz, schließlich habe sie ihm einmal die Rezeptionistin wieder weggenommen, das andere Mal habe er das Sparschwein fallen lassen und es zerbarst. Im dritten Fall ist die Geldkassette bis heute unauffindbar.
Keine Arbeit, dafür sammelt er Leergut
Zu seiner Person macht der 42-Jährige nur wenige Angaben: Er sei Hilfsarbeiter auf Baustellen, habe keinen Beruf erlernt. Seine Frau und seine vier Kinder seien zu Hause in Rumänien, er sei vor knapp drei Wochen von dort nach Deutschland gekommen, um Arbeit zu finden. Gearbeitet hat er seitdem allerdings nicht, das Geld, das er vorrangig durch das Sammeln von Leergut – auch auf dem Weihnachtsmarkt – bekommen hatte, habe er für Alkohol ausgegeben. Er schlafe bei der Caritas oder im Bereich des Bahnhofs.
Er wolle nun sehr intensiv nach Arbeit suchen, gibt er an. Immer wieder entschuldigt er sich, auch bei den jeweils aufgerufenen Zeugen zu den einzelnen Tatbeständen. Diese – unter anderem die Rezeptionistin des betroffenen Hotels, ein Kunde und Zeuge aus einem Geschäft sowie die Bestohlene vom Weihnachtsmarkt – schildern die Ereignisse weitestgehend so, wie in der Anklageschrift festgehalten.
Ein Polizeibeamter sagt außerdem aus, dass der 42-Jährige am 11. Dezember auf dem Weihnachtsmarkt kontrolliert worden sei. Der Beamte gibt an, dass der Mann zuvor einer „Gruppierung zugeordnet“ werden konnte. Ob es bloß ein Zufall ist, dass an eben jenem Tag eine weitere Kasse auf dem Konstanzer Weihnachtsmarkt an der Christbaumschänke gestohlen wurde – von einem Mann, der laut Polizeiangaben zu einer dreiköpfigen Gruppe gehört, die auf dem Weihnachtsmarkt Pfandgegenstände sammelt und abgibt – oder ob die Taten mit dem Angeklagten in Zusammenhang stehen, bleibt vor Gericht offen.
Der Richter gibt ihm einen Rat mit auf den Weg
Am Ende des kurzen Prozesses wird der 42-Jährige wegen Diebstahls in zwei Fällen und des versuchten Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Er muss zudem 50 Arbeitsstunden beim Bezirksverein für soziale Rechtspflege Konstanz ableisten und trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Richter gibt ihm noch mit auf den Weg: „Ich gehe davon aus, dass die Freiheitsstrafe einen Eindruck auf sie macht, wegen der Angst vor dem Gefängnis.“ Und weiter: „Wenn sie entgegen ihrer Beteuerung so weitermachen, können sie nicht mit einer Bewährung rechnen: Dann sitzen sie eine Weile im Gefängnis. Sie
müssen dringend ihr Verhalten umstellen.“ Das Urteil ist bereits rechtskräftig.