Da es zu Silvester 2020 und 2021 in Deutschland ein generelles Böllerverbot gab, ist die Lust darauf, das diesjährige Silvester groß zu feiern, bei vielen groß. Auch mancher Konstanzer legt sich einen kleinen Vorrat an Feuerwerk an, um den Jahreswechsel mit Funkenflug und Krach zu feiern. Dabei gibt es aber ein paar Regeln zu beachten.
Denn in Konstanz gibt es durchaus weiterhin ein Böllerverbot. Dieses besteht bereits seit 2015 in der historischen Altstadt. Und inzwischen ziehen immer mehr Städte nach und verbieten private Feuerwerke. Laut einer Umfrage des Institut Civey von 2018 spricht sich sogar eine Mehrheit der Deutschen für ein Verbot von Feuerwerk in Innenstädten aus.
Eine Alternative hatte Konstanz bereits beim Jahreswechsel 2019/20 getestet: Damals gab es auf der Konstanzer Marktstätte eine Silvester-Lasershow. Im Auftrag der Stadt Konstanz präsentierte die Firma Laserworld aus Lengwil in Kooperation mit der Konstanzer Firma J&C Veranstaltungstechnik ein musiksynchrones Lichtspektakel, das vielen Feiernden gut gefiel.

Laser statt Kracher? Das würden wohl auch die Befürworter des Böllerverbots lieber sehen. Als Gründe für einen Verzicht werden oft die folgenden angegeben: die Feinstaubbelastung, der Lärm, der Müll, die Kosten – und nicht zuletzt die Gefahr durch fehlgeleitete Feuerwerkskörper. Diese könnten in der Konstanzer Innenstadt nämlich verheerende Folgen haben.
Wo in der Stadt gilt das Verbot?
Das Verbot, Raketen, Schwärmer, Knallkörper oder Batterien der Kategorie F2 (Erklärung siehe unten) zu zünden, gilt für weite Teile der Altstadt. Wie die Stadt auf ihre Webseite bekannt gibt, gilt das Verbot in der Altstadt, Stadelhofen sowie der Umgebung vom Konzil am Hafen.
Außerdem dürfen Feuerwerkskörper auch nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen oder Fachwerkhäusern gezündet werden – das ist deutschlandweit gesetzlich geregelt. Die meisten Bewohner der Altstadt weichen zum Beispiel in den Stadtgarten aus. Dort gibt es kein Böllerverbot.
Und warum gibt es das Verbot?
Das Verbot hat seinen Ursprung im Altstadtbrand im Jahr 2010. Kerzen eines Adventskranzes hatten die Holzkonstruktion eines Hauses in der Kanzelei- Ecke Wessenbergstraße entzündet, das später einstürzte. Noch im Jahr zuvor hatten sich Bürgeramt, Feuerwehr und Polizei gegen ein Böllerverbot ausgesprochen, weil sie keine Notwendigkeit dafür gesehen hatten. An Silvester 2010 wurde das Böllerverbot zum ersten Mal ausgesprochen und gilt seit 2015 dauerhaft.
Wie werden Verstöße geahndet?
Meist gebe es eine mündliche Verwarnung, wie die städtische Pressestelle bereits im Rahmen früherer Berichterstattung informierte. Das bedeutet aber nicht, dass Verstöße so einfach möglich sind. „Das Einhalten des Feuerwerksverbots wird kontrolliert“, sagt Henry Rinklin von der Stadtreinigung der Technischen Betriebe Konstanz kurz dem Jahreswechsel 2022/23 dem SÜDKURIER. Theoretisch droht bei einem Verstoß ein Strafbescheid von bis zu 50.000 Euro – an diese Obergrenze musste das Bürgeramt aber noch nicht gehen.
Wie hoch sind die Feinstaub-Werte an Silvester?
Der Rauch von verbrannten Feuerwerkskörpern besteht zu großen Teilen aus Feinstaub. Silvester 2017 registrierte die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) in Konstanz nach Mitternacht erwartungsgemäß hohe Feinstaubwerte.
Der Wert lag bei 223 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Als Grenzwert in der EU gilt eigentlich ein Tagesdurchschnittswert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter. Die vergangenen zwei Silvester (2020/21 und 2021/22) lagen die Werte besser, wie die LUBW in einer Pressemitteilung erklärt. Den Grund sieht die Behörde in den generellen Böllerverboten.
Kann ich Feuerwerk in die Schweiz einführen?
Wer an Silvester Freunde oder Verwandte in der Schweiz besucht, kann im Reisenden- und Grenzverkehr „pyrotechnische Gegenstände zu Vergnügungszwecken“ wie Raketen oder Vulkane bis zu einem Gesamtgewicht von 2,5 Kilogramm pro Person ohne Bewilligung in Deutschland kaufen und mit über die Grenze nehmen.
Wer mehr einführt, benötigt eine Bewilligung des Schweizer Bundesamts für Polizei. Grundsätzlich nicht zugelassen ist die Einfuhr von Feuerwerk, das am Boden explodiert. Wegen ihrer Gefährlichkeit sind die in der Schweiz nicht zugelassen. Illegal eingeführtes Feuerwerk wird beschlagnahmt und es droht eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.
Was darf ich aus der Schweiz nach Deutschland bringen?
Der Zoll legt auch in diesem Jahr sein Augenmerk auf die Einfuhr Feuerwerkskörpern aus der Schweiz. Denn die Erfahrung habe laut Mark Eferl, ein Sprecher des Hauptzollamtes Singen, gezeigt, dass beispielsweise am Übergang Thayngen-Bietingen so manches illegale Feuerwerk im Gepäck ist.
Privatpersonen dürfen übrigens Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (Kleinstfeuerwerk, wie zum Beispiel Knallererbsen, Partyknaller, Bodenwirbel, Tischfeuerwerk, Eisfontänen, Wunderkerze) und F2 (klassisches Silvesterfeuerwerk), welche der Gefahrklasse 1.1 bis 1.3 angehören, nach Deutschland bis zu einem Bruttogewicht von fünf Kilogramm einführen – aber nur, wenn diese Feuerwerkskörper einzelhandelsgerecht abgepackt sind. Angemeldet werden muss die Einfuhr beim Zoll aber immer.
Die Einfuhr von nicht zertifiziertem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. Verboten seien alle Leuchtmittel und Knaller, die nicht die für die gesamte EU geltende CE-Kennzeichnung aufweisen. Bei Verstößen werde stets ein Strafverfahren eingeleitet.