Die Fitness-Branche ist in besonderem Maße von der Corona-Pandemie getroffen. Und das hat offenbar in einigen Unternehmen auch Auswirkungen auf Kundenbeziehungen, wie der Fall einer Kundin des Konstanzer Fitness-Studios Clever-Fit zeigt. Sie ärgert sich schon längere Zeit mit dem Unternehmen herum.

Bisher keine Anwort

Auch nach einem SÜDKURIER-Beitrag im August ist trotz gegenteiliger Versicherung des Betreibers bisher nichts passiert, um das Problem zu lösen. So jedenfalls stellt es die betroffene Kundin dar. Der Geschäftsführer bestätigt das im Kern.

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Was ist der Streitpunkt? Das Unternehmen hatte den Vertrag der Kundin einfach um jene drei Monate verlängert, in denen das Studio im Frühjahr geschlossen war. Diese Vorgehensweise erklärt Clever-Fit mit zwei früheren Gerichtsurteilen, deren Anwendung auf die neuen Fälle allerdings zweifelhaft ist.

Die Kundin sollte neben der ungewollten Vertragsverlängerung die entgangenen Monate zudem trotz fehlender Trainingsmöglichkeiten bezahlen; die Beiträge aus der Lockdown-Zeit will Clever-Fit auf ihr elektronisches Armband übertragen. Das wiederum ist im Sinne des Corona-Abmilderungsgesetztes durchaus rechtens.

Vertrag wurde vor Corona gekündigt

Wie Mitte August berichtet, möchte die Kundin dies alles aber gar nicht. So hatte sie den Vertrag bereits vor Corona zum 31. Oktober dieses Jahres gekündigt und möchte weder einen Tag länger dort trainieren noch das Einkaufsguthaben auf ihr Armband übertragen haben – denn dann wäre sie ja gezwungen, es in dem Studio auszugeben.

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Der Geschäftsführer des Unternehmens hinter Clever-Fit, Michael Mühleck, hatte dem SÜDKURIER Anfang August gesagt, dass es nur wenige problematische Fälle gebe, bei denen Kunden nicht mit dem Vorgehen des Unternehmens einverstanden seien. Diese strittigen Fällen wolle man innerhalb von höchstens zwei Wochen individuell beantworten und mit den Kunden eine Lösung finden.

Funkstille seit zwei Monaten

Das Problem nur: Bis Anfang Oktober hat die Konstanzer Kundin nach eigenem Bekunden nichts von Clever-Fit gehört. Sie habe allerdings auch nicht noch einmal an das Unternehmen geschrieben, sagt sie. Sie habe die „Nase voll“ und den Sachverhalt nun oft genug gegenüber dem Studio geschildert. Es gehe ihr auch gar nicht um das Geld, sondern ums Prinzip.

Sie glaubt, Kunden könnten ihr Geld nur dann bekommen, wenn sie einen Anwalt einschalten. Der Betreiber des Studios sei sich dessen bewusst. Für die Kundin handelt es sich deshalb um Betrug.

Erneute Konfrontation des Geschäftsführers

Als der SÜDKURIER beim Geschäftsführer nachfragt, warum die Frau bis heute nichts vom Unternehmen gehört habe, möchte er nur ihren Namen erfahren, da er die Angelegenheit sonst nicht klären könne. Allerdings: Diese Recherche kann ihm der SÜDKURIER nicht abnehmen, denn die Kundin genießt Informantenschutz.

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In einer zweiten E-Mail gibt Mühleck dann an, das Unternehmen habe die meisten Problemfälle bereits bearbeitet. Es gebe allerdings eine Reihe an möglichen Konstruktionen, und ohne den speziellen Fall zu kennen, könne er nichts dazu sagen.

„Bei insgesamt 220.000 Mitgliedern in Deutschland haben wir keine 100 Fälle übrig, bei denen keine Einigung gefunden wurde und die möglicherweise zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen könnten“, so Mühleck. Für ihn sei das keine schlechte Quote. Warum er aus den wenigen Fällen den der Konstanzer Kundin bisher nicht identifizieren konnte, bleibt allerdings offen.

Verbraucherzentrale kennt das Problem

Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht davon aus, dass es sich dabei um eine Schutzbehauptung von Seiten des Unternehmers handeln könnte. Warum sollte der Betreiber es bei einer so geringen Anzahl ungeklärter Vertragsstreitigkeiten überhaupt auf gerichtliche Verfahren ankommen lassen, fragt sich Buttler. Bei 220.000 Mitgliedern stehe das in keinem Verhältnis.

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Oliver Buttler selbst kennt den Anbieter, auch bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg „lägen einige Fälle des Unternehmens auf dem Tisch“. Es handele sich laut dem Abteilungsleiter für Verbraucherrecht nicht bloß um Einzelfälle. Doch egal, um wie viele Fälle es wirklich geht, in diesem speziellen sei die Kundin für ihn so oder so im Recht.