Während Hunde zu den treuesten Tieren gehören und ihr Herrchen oder Frauchen wohl nie im Stich lassen würden, gibt es immer wieder Menschen, die diese Liebe nicht zu schätzen wissen. Oder sich womöglich in einer persönlichen Notlage befinden und deshalb zu diesem auf den ersten Blick herzlosen Schritt keine Alternative wissen.

Am Dienstag, 11. März, ist im Konstanzer Stadtteil Paradies ein Hund ausgesetzt worden. Das schreibt das Polizeipräsidium in seinem Einsatzprotokoll. Gegen 8 Uhr informierte eine Passantin die Polizei darüber, dass ein Spitz-Mischling an einem Poller in der Schulthaißstraße angeleint war. Daneben stand ein Schild. Darauf war zu lesen: „Hund mit zwei Rücksäcken und seinen Sachen drin zu verschenken.“

Neben ihm standen zwei Schüsselchen, eines gefüllt mit Wasser, das andere mit Trockenfutter. Außerdem ließ die Besitzerin in einem Rucksack auch einen bulgarischen Heimtierausweis und Unterlagen eines Tierarztes zurück. Aus den Dokumenten konnte die Polizei Rückschlüsse auf die Identität der Hundehalterin ziehen, wie Polizeisprecherin Katrin Rosenthal auf Nachfrage des SÜDKURIER erklärt. Nicht aber über deren aktuellen Aufenthaltsort.

Im Rucksack neben dem kleinen Hund befanden sich ein bulgarischer Heimtierausweis sowie Unterlagen eines Tierarztes. Deshalb ist der ...
Im Rucksack neben dem kleinen Hund befanden sich ein bulgarischer Heimtierausweis sowie Unterlagen eines Tierarztes. Deshalb ist der Polizei die Identität der Halterin bekannt. | Bild: Polizei Konstanz
Dieser weiße Spitz-Mischling wurde im Stadtteil Paradies angeleint und ausgesetzt gefunden. Polizisten übergaben den Vierbeiner in die ...
Dieser weiße Spitz-Mischling wurde im Stadtteil Paradies angeleint und ausgesetzt gefunden. Polizisten übergaben den Vierbeiner in die Hände der Mitarbeiter des Tierschutzheims. | Bild: Polizei Konstanz

Doch die gute Nachricht lautet: Es wird sich um das kleine, weiße Fellknäuel gut gekümmert. Polizisten nahmen das Tier, das beim Transport ganz ruhig verhielt, in Obhut und brachten es anschließend ins Tierschutzheim. Die Polizeisprecherin verrät noch, dass das Telefon im Präsidium nach Veröffentlichung des entsprechenden Polizeiberichts im Internet nicht stillgestanden hätte. Selbst aus Oberschwaben hätten sich Anrufer gemeldet. Über die Qualität der Anrufe schweigt sie sich allerdings aus.

Zeugen, die die mutmaßliche Tierhalterin beim Aussetzen des Hundes beobachtet haben oder denen in diesem Zusammenhang ein Fahrzeug aufgefallen ist, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 07531 9952222 beim Polizeirevier Konstanz zu melden.

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Was droht nun der Halterin?

Und mit welchen Konsequenzen hat die Frau zu rechnen, die den kleinen Hund sich selbst überlassen hat? Laut Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes ist es verboten, ein in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen. Dies stellt auch nach Paragraf 18 eine Ordnungswidrigkeit dar.

Dort heißt es: „Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt.“ Ordnungswidrigkeiten wiederum können eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro nach sich ziehen.

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Wie es mit dem Konstanzer Fundhund weitergeht, darüber wollte der SÜDKURIER mit Andrea Doll, der Vorsitzenden des Konstanzer Tierschutzvereins, beziehungsweise deren Stellvertreterin, Noemy Salwey, sprechen. Beide Tierretterinnen waren zunächst nicht zu erreichen.