Wie die Polizei Konstanz in einer Pressemitteilung schreibt, kam eine Frau am Mittwoch gegen 16 Uhr ins Bürgeramt, um ein polizeiliches Führungszeugnis zu beantragen. Dabei trug sie jedoch keine Maske. Die Angestellten hätten die 66-Jährige einige Male auf die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung im Gebäude zu tragen, hingewiesen – doch die Besucherin habe sich geweigert. Ebenso sei sie nicht der Aufforderung nachgekommen, das Amt zu verlassen. Daraufhin wurde die Polizei verständigt.
Doch auch die hinzugerufenen Beamten konnten die Frau nicht zur Einsicht bewegen: Mehrmals hätten die Polizisten die 66-Jährige aufgefordert, im Gebäude eine Maske zu tragen. Sie sei den Aufforderungen der Polizei nicht nachgekommen und habe auch kein medizinisches Attest vorlegen können. Auch ihre Ausweispapiere habe sie den Beamten nicht zeigen wollen.
Außerdem habe sie sich weiterhin nachdrücklich geweigert, das Gebäude zu verlassen, weshalb die Polizeibeamten sie „schließlich unter Anwendung von unmittelbarem Zwang nach draußen“ brachten, wie es in der Mitteilung des Polizeipräsidiums heißt. Dabei habe sich die Frau absichtlich zu Boden fallen lassen und habe umstehende Personen angeschrien, dass diese den Vorfall filmen sollen.
An der frischen Luft habe sich die 66-Jährige vorübergehend beruhigt und den Beamten widerwillig ihre Ausweispapiere ausgehändigt. Nach der Identitätsfeststellung habe sie jedoch ankündigt, erneut ins Gebäude zu gehen. Aus diesem Grund erteilten die Polizisten ihr für den restlichen Tag ein Platzverweis für das Bürgeramt und den Umkreis.
Den Platzverweis der Beamten habe die Frau ignoriert, da sie den betreffenden Bereich nicht verlassen wollte. Deshalb mussten die Polizisten „erneut mit unmittelbarem Zwang durchsetzen“, dass sie sich nicht länger im Umfeld des Bürgeramtes aufhält. Die 66-Jährige wurde wegen Verstoßes gegen die Corona-Verordnung angezeigt.