Mit sechs Monaten in die Krippe eingewöhnt werden, mit drei Jahren in den Kindergarten übergehen und von der Einschulung bis zum Ende der Grundschulzeit in den Schulkindbereich der Kita wechseln: Diese Laufbahn wird es für Kinder künftig nicht mehr geben.
Das Konzept der Kinderhäuser, die vom Kleinkindalter bis zum Ende der vierten Klasse betreuen, wird aufgegeben. Grund dafür ist der eklatante Mangel an Plätzen für Krippen- und Kindergartenkinder, der unter anderem einem genauso eklatanten Mangel an Fachkräften geschuldet ist.
Laut Alfred Kaufmann, Leiter des Sozial- und Jugendamts, haben sich die Träger nun darauf verständigt, dass die rund 100 Plätze für Schulkinder an Konstanzer Kitas wegfallen (gemeint sind nicht reine Horte wie Arche oder Konradihaus). Dies soll bis 2028 geschehen.

„Die Einrichtungen können selbst entscheiden, wie sie die Plätze dann nutzen, ob für Krippe, Kindergarten oder Inklusion“, so Kaufmann. Eltern, die aktuell einen Schulkindplatz haben, müssten sich keine Sorgen machen. Die Umwandlung werde mit Vorlauf und in Absprache mit den Eltern geschehen.
Hintergrund ist, dass Kinder ab dem Schuljahr 2026/27, beginnend mit Klasse 1, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an der Grundschule haben. „Da würde sonst ein Parallelsystem entstehen“, so Kaufmann.
Heike Kempe vom Vorstand des Kita-Gesamtelternbeirats gibt aber zu bedenken: „Es ist wichtig, sorgfältig zu prüfen, was die schulische Ganztagsbetreuung künftig leisten kann. Gerade für Kinder mit besonderem Förderbedarf kann es sehr relevant sein, weiterhin Einrichtungen wie die Horte mit qualifiziertem pädagogischem Personal besuchen zu können.“

Grundschulen schließen künftig 4 statt 14 Wochen
Die Betreuung an Grundschulen lief in Konstanz bisher über Vereine. Da der Rechtsanspruch kommt, muss das System, das hauptsächlich aus Ehrenamtlichen besteht, auf andere Beine gestellt werden. Die Stadt Konstanz übernimmt im ersten Schritt die Trägerschaft für die Schulkindbetreuung an der Berchenschule und den Grundschulen Petershausen, Dettingen, Litzelstetten und der Stephansschule. Dafür werden Betreuungskräfte geschult.
Der Rechtsanspruch umfasst auch die Ferienzeiten. Künftig ist eine Schließzeit von bis zu vier Wochen pro Jahr vorgesehen anstatt wie derzeit 14 Wochen. Um den Bedarf einschätzen zu können, startete das Amt für Bildung und Sport im Herbst 2024 eine Elternumfrage.
Laut Mitteilung der Stadt Konstanz nahmen 804 Eltern teil. Mehr als 80 Prozent der Befragten möchten Ferienprogramme nutzen und legen Wert auf flexible Buchungsmöglichkeiten sowie ein Essensangebot. Die Zahlungsbereitschaft bei den Familien sei laut Umfrage vorhanden.
Ob die Stadt den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen erfüllen kann, wird sich zeigen. Im Bereich der Kitas ist es nicht gelungen, sodass vermehrt Eltern klagen oder sich teurere Plätze in der Schweiz suchen, die Konstanz bezahlen muss.