Im Prozess um die Messerstiche in der Wessenbergstraße, bei denen drei junge Männer teils lebensgefährlich verletzt wurden, soll der zweite Verhandlungstag das Geschehene weiter aufarbeiten. Am Dienstag, 5. August, verhandelt die Schwurgerichtskammer des Landgerichts weiter wegen versuchten Totschlags und kann dabei auf wesentliche Erkenntnisse des ersten Prozesstags zurückgreifen. Im Zentrum steht dabei, dass ein 28-jähriger Nordmazedonier eine Art Geständnis abgelegt hat: Er räumte ein, das Messer geführt zu haben, macht ansonsten aber Erinnerungslücken geltend.

Vernommen wird, wie das Landgericht auf Nachfrage mitteilt, der damals 24-jährige Begleiter des Angeklagten. Bisher deutet alles darauf hin, dass er an der Tat weitestgehend unbeteiligt war, er soll sogar eher versucht haben, die Situation zu entschärfen. Zum anderen sind Polizeibeamte geladen, die Informationen zur Festnahme und zur Tatwaffe beisteuern sollen.

Auch die Angaben einer Rechtsmedizinerin zu den Verletzungen sowie deren Gefährlichkeit und Folgen könnten entscheidend sein. Bereits bei der Vernehmung der Opfer und ihrer Begleiterinnen wurde deutlich: Sie sind bis heute schwer traumatisiert und wegen der psychischen Folgen auf Behandlung angewiesen.

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Täter gesteht, traumatisierte Zeugen belasten ihn schwer

Geklärt hat der erste Prozesstag mehrere Sachverhalte: Es ist keine Frage mehr, dass der 28-jährige Angeklagte der Täter ist. Er selbst hat die Tat in weiten Teilen gestanden, beziehungsweise bestätigt, das Messer geführt zu haben. Im Detail kann er sich an wenig bis nichts erinnern. Auch stellt er das Zustandekommen des Konflikts anders dar als die Zeugen.

Diese wiederum machten im Kern dieselben Angaben, nämlich dass die Aggressionen vom Angeklagten ausgegangen seien. Auch widersprachen sie der Darstellung des Angeklagten und sagten aus, er sei zwar alkoholisiert, nicht aber völlig betrunken gewesen.

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Zusätzlich sind sich alle einig, und davon zeugen auch die Narben der Opfer: Der Täter ging offenbar mit roher Gewalt vor, bevor er floh. Und alle drei Hauptopfer spürten den Messerstich zunächst nicht, wurden jedoch mindestens schwer oder gar lebensgefährlich verletzt. Zwar unterscheiden sich die Aussagen der Zeugen im Detail und auch teils von ihren Aussagen bei der Polizei.

In vergleichbaren Strafverfahren und nach solch traumatischen Erlebnissen, zudem noch ein halbes Jahr später, ist das jedoch eher die Regel als die Ausnahme. Bisher ließ das Gericht keine grundlegenden Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugen erkennen.

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Ob am Dienstag, 5. August, dann auch bereits die Plädoyers gehalten werden, bleibt offen. Am Mittwoch, 13. August, ist laut Angaben des Landgerichts nach derzeitiger Einschätzung ein Urteil zu erwarten. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung für den 28-jährigen Angeklagten.