Der Gemeinderat von Öhningen hat in seiner jüngsten Sitzung den Bebauungsplanentwurf für einen 7,6 Hektar großen Solarpark westlich von Schienen gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen. Die 11.000 Photovoltaik-Module zählende Anlage könnte die Gemeinde Öhningen rein rechnerisch zu einem Großteil mit Strom aus der regenerativen Energie versorgen.

Das Bruttobauland beträgt rund 110.000 Quadratmeter und befindet sich in der Nähe des Weilers Litzelshausen und der Grenze zur Schweiz. Der Träger ist die RES Deutschland GmbH mit Sitz in Vörstetten bei Freiburg. Die RES-Group hat ihr Hauptquartier in England. Aber wie genau sehen die Pläne in Schienen eigentlich aus?

Auswirkung direkt nach Süden

Auf der Gemeinderatssitzung stellte Planer und Architekt Ekkehard Böhler den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan vor. Im Februar wurde vom Gemeinderat bereits der Aufstellungsbeschluss gefasst. Die zu dem Verfahren gehörende Änderung des Höri-Flächennutzungsplans wurde am 20. März durch die Gemeinden Moos, Gaienhofen und Öhningen im Gemeindeverwaltungsverband Höri als Sondergebiet ‚regenerative Energien‘ abgesegnet. Der Plan beschreibt die Baugrenze des Solarparks, auf dessen Gelände die Anlage zum Liegen kommt.

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Laut dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist die Solaranlage genau nach Süden ausgerichtet. Das Gebiet fällt von Nordosten nach Südwesten um 50 Meter. Das durch das Gefälle für die Landwirtschaft schwer zu bearbeitende Gelände sei geradezu ideal für einen Solarpark, so der Planer und Architekt, Ekkehard Böhler.

Wie stark wird das Gebiet überbaut?

Innerhalb des Sondergebiets liegen die technischen Nebenanlagen, insbesondere die Betriebsgebäude mit voraussichtlich vier Transformatoren-Stationen sowie die Schaltanlagen, Wechselrichter und Erd-Kabelanlagen. Das Gebiet soll von zwei Seiten mit Wegen für die Montage- und Wartungsarbeiten zugänglich werden.

Der Entwurf regelt auch die Grundflächenzahl der Überbauung. Sie darf 60 Prozent der Geländefläche nicht überschreiten. Der Umweltbericht soll zu Beginn der Offenlage vorgestellt werden und regelt den Schutz des Bodens, des Grundwassers sowie die Beleuchtung, die Eingrünung, den Artenschutz und die Befriedung. Sechs Maßnahmen wurden in den Umweltbericht aufgenommen.

Grünlandfläche, Einfriedung, Beleuchtung

Zum Schutz des Bodens darf der umlaufende Grasweg nicht befestigt werden. Der Erdaushub ist nach Möglichkeit im Gelände einzubauen. Und zum Schutz vor Bodenerosion ist vom Träger eine extensiv genutzte Grünlandfläche anzulegen. Auf der gesamten Fläche ist eine heimische Grünlandsaat auszubringen, die durch eine Schafbeweidung oder eine Mahd bewirtschaftet wird. Zum Schutz des Grundwassers soll auf synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel sowie auf Gülle verzichtet werden.

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Für die Einfriedung sind nur Draht- oder Metallgitterzäune zulässig, wenn diese in Hecken integriert oder eingegrünt werden. Sie dürfen eine Höhe von zwei Metern nicht überschreiten. Der Abstand vom Boden zur Zaununterkante muss 20 Zentimeter betragen. Das ermöglicht den Schutz und die Wanderung von Kleintieren. Alle zum Betrieb notwendigen Kabelanlagen sind unterirdisch zu verlegen. Für alle Anlagen, Sockeln, Stützmauern und Einfriedungen gilt ein Mindestabstand von 2,5 Metern zur Straßenbegrenzung. Und auf eine nächtliche Beleuchtung soll verzichtet werden.