Für das Buchenseebad gibt es nicht nur konkrete Hoffnung, sondern jetzt auch einen festen Zeitplan. In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurde noch einmal das Hin und Her der Ausschreibung der Pacht aufgearbeitet. Die Stadt präsentierte ihren finalen Ablaufplan, wie man zu verfahren hat, wenn doch kein Pächter gefunden werden sollte. Dieser Plan könnte aber reine Theorie bleiben, denn laut Verwaltung gibt es bereits einen Interessenten für die Pacht des Bades.
Sollte dann ein neuer Betreiber mit entsprechenden Kenntnissen für eine qualifizierte Badeaufsicht gefunden sein, soll der Saisonstart im Buchenseebad nach hinten verschoben werden. Offiziell wird in den Radolfzeller Naturbädern ab dem 1. Mai angebadet. Um einem neuen Pächter ausreichend Zeit zu geben, sich im Buchenseebad einzurichten, gleichzeitig aber juristisch auf der sicheren Seite zu sein, wurde der Start der Badesaison auf den 1. Juni verschoben.
Denn nur mit dieser Veränderung in der Allgemeinverfügung ist die Stadtverwaltung der Ansicht, die Haftung für einen etwaigen Unglücksfall in dem Zeitraum davor abwenden zu können. Das Bad habe dadurch offiziell geschlossen, das Baden ist also nicht gestattet, eine Badeaufsicht nicht notwendig und die Stadt vor möglichen Klagen sicher.
Sollte alles aber schneller gehen, werde die Badesaison selbstverständlich auch früher beginnen, versichert OB Simon Gröger während der Sitzung. Hauptsache, die Stadt ist rechtlich abgesichert. Eine Sorge, die die gesamte Verwaltung seit vergangenem Sommer umtreibt, als kurzfristig die Badeaufsicht im Buchenseebad nicht gewährleistet wurde und das gesamte Bad kurzerhand abgeriegelt werden musste. Ein Vorgang, der unter den Radolfzellern für Empörung gesorgt hatte.
Was Juristen über Badestellen und Naturbäder denken, ist seitdem wesentlicher Bestandteil der Debatte um die Zukunft des Buchenseebades. Und das führt zu mitunter ungewöhnlichen Kompromissvorschlägen, sollte sich entgegen jeder Hoffnung doch kein Pächter bis zum 22. April finden. Denn dann müsste das Naturbad bis zum 15. Mai zu einer Badestelle zurückgebaut werden. Das beinhaltet den Rückbau der Badeinsel, des Badefloßes, die Entfernung der Bojen, die Gastronomie und Umkleiden werden versperrt. Doch reicht einfaches Absperren den Juristen noch lange nicht, um eine Badestelle auch Badestelle nennen zu dürfen. Gastronomie, Umkleiden und der Steg selbst müssen mit einem Bauzaun samt Sichtschutz verhüllt werden.
Der Steg kann bleiben, aber man darf ihn nicht sehen
Um den Steg hatte man sich im Ortschaftsrat Güttingen besondere Sorgen gemacht. Einmal abgebaut und entfernt würde für solch eine Einrichtung im Naturschutzgebiet keine wasserrechtliche Baugenehmigung mehr erfolgen, sollte man doch irgendwann einmal wieder ein Naturbad einrichten wollen. Laut Stadtverwaltung kann der Steg nun bleiben, darf weder zugänglich noch sichtbar sein. Ein Bauzaun mit Sichtschutz soll ihn verbergen, dies habe die Versicherung der Stadt empfohlen, berichtet Julia Schüssler von der Stabstelle Bauverwaltung.
Ähnlich verhält es sich mit den Parkgebühren für den Parkplatz. Der vielfache Wunsch der Stadträte war es, den Parkplatz zu bewirtschaften. Doch schon wieder haben Juristen der Versicherungsgesellschaft Sorge, Gebühren fürs Parken würden zu sehr eine Verbindung zwischen dem Parkplatz und dem Bad herstellen, was wiederum als Einladung zum Baden interpretiert werden könnte. Was den juristischen Status des Güttinger Sees von Badestelle wieder in ein Naturbad ändern würde. Doch hier stellte die FGL einen Antrag, den Parkplatz – sollte kein Pächter gefunden werden – zu einem Wanderparkplatz umzufunktionieren und diesen dann zu bewirtschaften. Der Antrag auf Wohnmobilstellplätze wurde mehrheitlich abgelehnt.
Haftungsfrage wird nicht ernst genug genommen
Viel Verständnis für die Ängste der Verwaltung vor juristischer Haftung brachte Norbert Lumbe (SPD) auf. Er befand, dass das Thema Sicherheit und Haftung in der Diskussion um das Buchenseebad fast komplett ausgeklammert wurden. Als Beispiel zog er das Urteil des Konstanzer Amtsgerichtes gegen zwei Lehrerinnen heran, die die Aufsicht während des Schwimmunterrichts hatten, bei dem unter tragischen Umständen ein Junge ums Leben gekommen ist. Es sei leichtsinnig, das Thema so zu ignorieren, so Lumbe.
Für einen völlig falschen Vergleich hielt Siegfried Lehmann (FGL) dieses Argument. Das Baden in einem Naturbad und der schulische Schwimmunterricht seien nicht zu vergleichen. Doch schloss sich Lehmann den Vorschlag von Christof Stadler an, der forderte, das Thema Haftung an Badeseen bei der Landesregierung zu platzieren. „Es wird überall am See gebadet, ob mit Badeaufsicht oder nicht. Eine Regelung ist längst fällig“, so Lehmann. Die Verhüllung des Stegs sei für Lehmann „ein Paradebeispiel für deutsche Bürokratie und die Angst vor Juristen“.
OB Simon Gröger versprach eine Sondersitzung des Ortschaftsrates Güttingen Ende April, in der mögliche Interessenten für die Pacht des Bades vorgestellt werden sollen.