E-Scooter sind vor allem in Städten der neue Mobilitätstrend. Egal, ob Jugendliche auf dem Weg zur Schule oder Anzugträger auf dem Weg zum Büro, die Elektroroller werden mittlerweile von vielen Menschen gefahren. Seit 2019 sind sie auf deutschen Straßen zugelassen, 2023 waren laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schon rund 990.000 der Fahrzeuge in Deutschland unterwegs – fast 30 Prozent mehr als im Vorjahr.

Doch während E-Scooter von den Nutzern gerne als bequeme Transportmöglichkeit genutzt wird, scheint sich nicht jeder an die geltenden Regeln zu halten – und das führt auch zu immer mehr Unfällen. Wie das Statistische Bundesamt erklärt, gab es 2023 deutschlandweit 9425 E-Scooter-Unfälle mit Verletzten, das seien 14 Prozent mehr als 2022. Die Todesopfer verdoppelten sich von elf auf 22 Personen. In mehr als 66 Prozent der Unfälle mit Verletzten seien von den E-Scooter-Fahrern selbst verursacht worden. Häufig registriere die Polizei dabei mehrere Fehlverhalten.

Wie viele Unfälle gibt es in der Region?

Auch im Kreis Konstanz hat die Zahl der E-Scooter-Unfälle zuletzt zugenommen. 2023 gab es laut Informationen des Polizeipräsidiums Konstanz noch 26 Unfälle, 2024 waren es schon 62. In 29 Fällen seien die E-Scooter-Fahrer dabei alleinbeteiligt gewesen, in 46 Fällen zumindest hauptsächlich für die Verursachung verantwortlich gewesen.

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Auch in Radolfzell sind deutlich mehr Vorfälle registriert: Gab es so 2023 lediglich einen Unfall, waren es 2024 bereits zwölf. In Moos blieb es dagegen gleichbleibend bei einem E-Scooter-Unfall, in Gaienhofen und Öhningen wurden gar keine registriert. Auch in diesem Jahr wurden von der Polizei bereits einige E-Scooter-Unfälle in der Region gemeldet. Im Mai wurde eine 19-Jährige verletzt, weil sie von einem Autofahrer übersehen wurde, und im April stieß ein 14-Jähriger auf einem E-Scooter an der Kreuzung zwischen Marktplatz und Bahnhofsstraße in Radolfzell mit einem Radfahrer zusammen.

Alkohol, schnelles Fahren, Ablenkung

Warum es 2024 zu den Unfällen kam, kann die Polizei zumindest in Teilen sagen. Bei 48 Prozent sei eine zu hohe Geschwindigkeit festgestellt worden, bei 18 Prozent Alkoholeinfluss. Bei zehn Prozent seien die Fahrer schlicht abgelenkt gewesen.

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Woran die Zunahme der Unfälle liegt, ist derweil unklar. Ob mehr gefahren werde, sei so nicht feststellbar. Aber: „Es werden weiterhin E-Scooter verkauft, die Zahl der Fahrzeuge nimmt mit Sicherheit weiterhin zu“, erklärt die Polizei. „Ferner kommen hin und wieder neue Städte hinzu, in denen Leih-E-Scooter angeboten werden.“ Ein solches Angebot gibt es in Singen zum Beispiel seit April 2024. Allerdings seien die Zahlen auch nicht konstant steigend: „Die Unfallzahlen in unserem Zuständigkeitsbereich waren 2022 leicht über denen des Jahres 2023“, so die Polizei.

Für E-Scooter gelten mehrere Regeln

Um Fahrten mit dem E-Scooter sicherer zu machen und Unfälle zu vermeiden, hat das Innenministerium schon im Jahr 2020 die Kampagne „Ride it right“ ins Leben gerufen, die unter anderem auch durch die Polizei unterstützt wird. Denn wer mit dem E-Scooter durch die Straßen flitzen will, der muss sich an einige – in der Realität mal mehr und mal weniger beachtete – Regeln halten.

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So ist es nach Paragraf 3 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung Kindern unter 14 Jahren nicht erlaubt, einen E-Scooter zu fahren. Außerdem dürfen Besitzer eines E-Scooters anderen Personen die Nutzung des Fahrzeugs nicht erlauben, wenn sie wissen, dass diese Personen nicht geeignet sind, den E-Scooter selbstständig zu fahren – zum Beispiel dann, wenn das Mindestalter noch nicht erreicht ist. Dennoch berichtet die Polizei von vermehrten Fällen, in denen Eltern ihren Kindern auch dann einen E-Scooter zur Verfügung stellen, obwohl diese noch nicht alt genug sind. Dabei kann das unschöne Folgen haben: Es drohe ein Bußgeld von 90 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.

Keine Fahrten in Fußgängerzonen

Aber auch noch andere Dinge sind zu beachten. So dürfen E-Scooter nicht auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen gefahren werden, wenn ein Schild nicht explizit die Nutzung dort erlaubt. Stattdessen müssen E-Scooter auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen gefahren werden. Sind diese nicht vorhanden, muss die Straße genutzt werden.

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Außerdem dürfen E-Scooter nur von einer Person genutzt werden, mehrere Menschen hintereinander auf einem Fahrzeug sind nicht erlaubt. Auch dürfen E-Scooter nicht nebeneinander her fahren, sie müssen sich hintereinander einreihen.

Finger weg von Alkohol und Drogen

Außerdem gelten wie beim Auto: Hände weg vom Alkohol am Steuer. Unter 21 Jahren sowie für Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt auch auf dem E-Scooter ein absolutes Alkoholverbot. Danach ist die Fahrt mit dem E-Scooter mit mehr als 0,5 Promille sind nicht erlaubt, bestraft werden kann das in der Regel mit 500 Euro Bußgeld, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg. Bei über 1,1 Promille begeht der Fahrer sogar eine Straftat – und auch dann, wenn er ab einem Wert von 0,3 Promille alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt und trotzdem mit dem E-Scooter unterwegs ist.

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Außerdem dürfen keine Betäubungsmittel konsumiert werden. Und eine Handynutzung ohne Freisprecheinrichtung ist auch auf dem E-Scooter verboten. Zudem muss für einen E-Scooter eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen und das Fahrzeug mit einer Versicherungsplakette versehen werden.