Anfang Februar verkündeten das Landratsamt und der Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz (GLKN) die schlechte Nachricht: Das Radolfzeller Krankenhaus wird zum 30. Juni geschlossen. Als einen der Gründe nannte Landrat Zeno Danner Elektrik und Brandschutz des Gebäudes. Sie seien laut Gutachten des TÜV-Süd so mangelhaft, dass eine Entkernung des Gebäudes und die Sanierung bis auf die Grundmauern notwendig wäre. Alle Gutachten würden daher die Schließung empfehlen.
Schnell kamen Diskussionen um die Zukunft des Gebäudes auf. Aus dem Umfeld des Krankenhauses erfuhr der SÜDKURIER, dass Elektrik und Brandschutz für andere Nutzungszwecke, die weniger strenge Standards erfordern, noch ausreichend sein könnten. Stimmt das? Und was wird nun aus den Räumlichkeiten?
Nutzung als Kindergarten und Pflegeeinrichtung möglich?
Andrea Jagode, Pressesprecherin des GLKN, bestätigt auf Nachfrage, dass je nach Nutzungszweck von Räumen und Anlagen unterschiedliche Anforderungen an die technische Ausstattung gelten. Bei Krankenhäusern gelten die Vorschriften des Baurechts, des Arbeitssicherheitsgesetzes sowie der Betriebssicherheitsverordnung.
Hinzu kämen spezielle Normen, die als anerkannte Regeln den Stand der Technik für Betriebsstätten, Räume und Anlagen in medizinisch genutzten Bereichen festlegen. „Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Bürogebäude und Kindergärten unterscheiden sich hier deutlich voneinander“, sagt sie. Bei Krankenhäusern sind sie besonders streng. Könnten die Räume also künftig als Kindergarten oder Altenheim genutzt werden?
Ganz so einfach wäre das nicht. „Die heute als Krankenhaus genutzten Gebäude sind mitunter baulich sehr verwinkelt und verschachtelt, was eine Nachnutzung jedweder Art erschwert“, erklärt Andrea Jagode. Zudem seien Stromversorgung und Brandschutz im Moment auch für andere Nachnutzungen nicht ausreichend. Der neue Besitzer müsste in jedem Fall sanieren und ein neues Brandschutzkonzept präsentieren. Die Höhe der Kosten würde von der künftigen Nutzung des Gebäudes abhängen.
Müsste der GLKN ab 30. Juni eine Pacht bezahlen?
Hinzu kommt die komplizierte Eigentums- und Besitzstruktur. Eigentümer des Grundstücks ist die Stiftung Spitalfonds Radolfzell. Die wirtschaftlichen Nutzungsrechte am Gebäude hat aktuell laut Nicole Rabanser von der Stadtverwaltung Radolfzell hingegen der GLKN per Erbpacht – und zwar unentgeltlich. Der Vertrag gilt zwar noch 40 Jahre, allerdings nur, solange der GLKN ein Krankenhaus betreibt. Zudem wurde er nicht zwischen GLKN und Spitalfonds direkt geschlossen. Müsste der Verbund ab dem 30. Juni, wenn er kein Krankenhaus mehr betreibt und die Vertragsauflösung scheitert, also plötzlich eine Pacht bezahlen?
Laut Nicole Rabanser könne die Stadtverwaltung dazu nichts sagen, der GLKN sei der richtige Ansprechpartner dafür. Dort lautet die Antwort, die Frage „wird Gegenstand von Gesprächen mit dem Spitalfonds beziehungsweise Stadt Radolfzell“ sein. Diese Gespräche würden laut Pressesprecherin Andrea Jagode allerdings erst in Kürze aufgenommen werden. Derzeit liege der Schwerpunkt noch auf Gesprächen mit Mitarbeitern zu deren Umzug innerhalb des Verbunds.
GLKN will Gebäude nicht nutzen
Bereits klar ist nur: „Der GLKN verfolgt keine weiteren Planungen mit dem Gebäude und dem Grundstück, da das Gebäude ohne sehr aufwendige Sanierungsmaßnahmen nicht für Nutzungen geeignet ist, welche im Tätigkeitsfeld des GLKN liegen“, erklärt Jagode.