Es wäre ein erster Schritt in die Richtung, die sich viele Radolfzellerinnen und Radolfzeller von ihrer Verwaltung wünschen – nämlich die Rückführung des geschlossenen Krankenhauses in den Radolfzeller Besitz. Der Radolfzeller Spitalfonds will sich nun etwas mehr Zeit verschaffen, die juristisch komplizierte Lage mit dem GLKN bezüglich des Grundstücks und des Gebäudes zu klären: Der Spitalfonds, personell identisch zum Radolfzeller Gemeinderat, soll in seiner kommenden Sitzung am Dienstag, 12. Dezember, über eine Nachtragsvereinbarung zum Erbbaurechts-Vertrag entscheiden.
Spitalfonds berät in seiner kommenden Sitzung
Die von der Verwaltung vorgeschlagene Nachtragsvereinbarung zwischen Spitalfonds und Fördergesellschaft Hegau-Bodensee-Klinikum mbH (HBK) soll die Ausübungsfrist eines etwaigen Heimfallanspruchs bis zum 31. Dezember 2024 verlängern. Der Heimfall ist eine Vereinbarung im Erbbaurecht, welche regelt, wann das Erbbaurecht während der Vertragslaufzeit an den Grundstückseigentümer zurückfällt. Darüber berät der Spitalfonds ab 16.30 Uhr im Rathaus.
Grund für die kurzfristige Vereinbarung ist eine juristische Frist. Die Gelegenheit, ein Grundstück aus einem Erbbaurechts-Vertrag zu lösen, wenn bestimmte Vertragsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sein sollten, verjährt nach sechs Monaten laut Paragraf 36 des Wohnungseigentumsgesetz. Eine Grundlage des Vertrages zwischen Spitalfond und HBK war das Betreiben einer medizinischen Einrichtung. Dieser Betrieb endete am 31. Juni dieses Jahres. Somit hätte der Spitalfonds nur sechs Monate Zeit gehabt, den Heimfallanspruch geltend zu machen.
Erbbaurechts-Vertrag läuft bis 2053
Der Spitalfonds hat 2003 mit der Hegau-Bodensee Kliniken GmbH einen Erbbaurechts-Vertrag über das Krankenhausgrundstück auf der Mettnau vereinbart. Das Gebäude wurde mit anderen Vermögenswerten als Sachlage in die damalige Gesellschaftsstruktur eingebracht. Die Nutzung des Krankenhauses ist dem Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz per Nutzungsüberlassungsvertrag überlassen. Der Erbbaurechts-Vertrag läuft offiziell bis 2053.
Da es allerdings noch viel zu klären gebe und die wechselseitigen Ansprüche aus dem Vertrag teils nicht unstrittig seien, wie es in der Sitzungsvorlage heißt, wolle der Spitalfonds mit der Fristverlängerung seine Rechtssicherheit bewahren. Eine juristische Auseinandersetzung soll nach übereinstimmender Meinung der Beteiligten unbedingt vermieden werden, betont die Verwaltung.