Oberbürgermeister Simon Gröger hat vergeblich das Gespräch mit Wolfgang Schneefeld gesucht. Er gilt in der Stadtverwaltung als einer der Organisatoren der sogenannten Montagsspaziergänge, die sich gegen die aktuelle Corona-Politik der Bundes- und Landesregierung wenden. Schneefeld war schon bei den Autokorsos der „Freiheitsfahrer“ und der Querdenken-Gruppe Hegau in Radolfzell als Versammlungsleiter Ansprechpartner der Stadtverwaltung.
Weil diese Montagsspaziergänge „mittlerweile zunehmend zu Verkehrsbeeinträchtigungen“ führen, wollte Gröger einen Dialog mit Schneefeld herbeiführen. Wolfgang Schneefeld hat das auf Montagmittag anberaumte Gespräch abgesagt. Damit wird auch in Radolfzell die Strategie der nicht angemeldeten Versammlungen fortgeführt.
OB fordert Solidarität ein
OB Gröger hat anschließend mit einem offenen Brief und einem Appell an die Organisatoren der Montagsspaziergänge reagiert. Darin heißt es: „Die Corona-Pandemie begleitet uns alle nun schon seit zwei langen Jahren, und ich kann sehr gut verstehen, dass sich bei vielen Bürgerinnen und Bürgern eine gewisse Müdigkeit bemerkbar macht und ausbreitet.“ Viele Regeln gelte es zu beachten, so vieles sei nur eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich. „Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Corona-Regeln beständig ändern und unsere Geduld und Flexibilität immer wieder auf eine harte Probe stellen“, schreibt Gröger. Um gut durch diese Krise zu kommen, sei es wichtig, achtsam zu sein und die Werte der Gemeinschaft hochzuhalten – „auch wenn die eigenen Bedürfnisse dabei etwas zu kurz kommen“, so der OB. Er fordert: „Wir müssen zusammenhalten, um die Krise gemeinsam zu meistern“.
Der Brief des OB mündet in einen Appell an die Solidarität: „Wir müssen da jetzt zusammen durch und gemeinsam nach vorne blicken, um die Pandemie bald hinter uns lassen zu können.“ Es sei entscheidend, sich an bestimmte Regeln zu halten, um das Gemeinwohl nicht zu gefährden. Der OB stuft die Montagsspaziergänge als Kundgebungen ein. „Sie wurden als Protest gegen die Corona-Maßnahmen ins Leben gerufen, sind rechtlich nicht als spontane, private Veranstaltungen, sondern als Versammlungen einzustufen. Nach Paragraph 14 Versammlungsgesetz muss der Veranstalter einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel diese spätestens 48 Stunden vor Beginn bei der Versammlungsbehörde anmelden.“
Für einen geregelten Ablauf des Protests
Die Anmeldung diene dazu, eine gefahrlose Durchführung zu gewährleisten und den Verkehr zu regeln. „Aus diesem Grund appelliere ich an das Verantwortungsbewusstsein der Organisatoren dieser Spaziergänge und fordere sie dazu auf, die Versammlungen künftig ordnungsgemäß und rechtzeitig anzumelden, um einen geregelten Ablauf rechtstreu zu gewährleisten. Auch biete ich einen sachlichen Dialog an“, schreibt Gröger in seinem offenen Brief.