Das lange wach bleiben hat sich in diesem Fall nicht gelohnt. Entgegen dem Inhalt des gestrigen Artikels über den Beginn der Bewerbungsfrist für den Posten des Oberbürgermeisters in Radolfzell, wird Amtsinhaber Martin Staab nicht automatisch ganz oben auf dem Wahlzettel stehen, weil er seine Bewerbung als Erstes eingereicht hat. Er und sein bisher einziger Gegenkandidat Simon Gröger haben beide am Samstag, also am ersten Tag des möglichen Bewerbungszeitraums, ihre Unterlagen im Rathaus eingeworfen. Martin Staab laut eigener Aussage um kurz nach Mitternacht, Gröger etwas später am gleichen Tag.
In der Kommunalwahlordnung des Landes Baden-Württemberg steht dazu folgendes: „Bewerbungen, die am ersten Tag der Einreichungsfrist oder, wenn dieser ein Samstag, ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag ist, bis zum nächsten Werktag jeweils vor 7.30 Uhr eingegangen sind, gelten als zum gleichen frühesten Zeitpunkt eingegangen.“ Die Bewerbungen von Staab und Gröger sind also als „zeitgleich eingegangen“ zu werten und in diesem Fall entscheidet das Los, wer auf dem Wahlzettel ganz oben steht. Noch bis zum 20. September, um 18 Uhr dauert die Bewerbungsfrist. Die Wahl zum Oberbürgermeister findet am 17. Oktober statt.