Wie viel Nachtleben verträgt die Radolfzeller Altstadt? Das Vorhaben eines Pächters im Keller der Poststraße 5 eine Tanzbar zu verwirklichen, sorgte in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Technik für eine hitzige Diskussion um Raucherbereich und Sperrfristen. Laut Sitzungsunterlagen beabsichtigt der Pächter, der die Räumlichkeiten des ehemaligen Restaurants Engel von der Stadt gemietet hat, den ehemaligen Weinkeller in eine Tanzbar umzuwandeln. Sie solle abgegrenzt vom Speise- und Schankraum angeboten werden.

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„Da es sich um einen kleinen Betrieb handelt, halten wir dies grundsätzlich für realisierbar“, sagte Alexander Wagner von der Stadtverwaltung. Die Stadtverwaltung gehe nicht davon aus, dass sich unzumutbare Lärmbelästigung für die Nachbarschaft ergeben werde, wie es in den Sitzungsunterlagen heißt.

Kritik an der Sperrstunde

Siegfried Lehmann (FGL) sieht dies allerdings anders. Gerade der Raucherbereich, der für fünf Personen im Hof bis 3 Uhr nachts zur Verfügung stehen soll, sei dort nicht realisierbar, sagte er. Auch Christof Stadler (CDU) bezeichnete die Lärmbelästigung für die Anwohner als extrem. „Eine Sperrfrist bis um 3 Uhr nachts ist für ein Wohngebiet nicht sinnvoll“, betonte Stadler. Er sehe deshalb Tanzbars und Spielotheken ausschließlich in Gewerbegebieten. Er betrachte auch dass Lüftungskonzept als problematisch. Dies habe der ehemalige „Hades“ im Keller des Österreichischen Schlösschen bewiesen. Dort habe das Kondenswasser enorme Schäden verursacht.

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Walter Hiller (FW) sah die Möglichkeit gekommen, im Zuge des geplanten Tanzlokales den kommunalen Ordnungsdienst wieder ins Spiel zu bringen. „Wir brauchen dort dann auch Kontrollen“, so Hiller. Von der Schaffung eines Präzedenzfalls sprach Thilo Sindlinger (FGL). Dietmar Baumgartner (FW) betonte indes, dass der Bedarf bestehe, dass in der Stadt wieder getanzt werden könne. OB Martin Staab kündigte an, dass die Prüfung des Antrags auch hinsichtlich des Raucherbereiches nun fortgesetzt werde.