Die Stadtverwaltung macht aufgrund zunehmender Lärmbelästigung, Vermüllung und Beschädigungen in den Mettnau-Parkanlagen ernst: Seit Donnerstag ist dort das nächtliche Feiern strikt verboten. „Wir müssen jetzt handeln, damit die Zustände unter diesen besonderen Corona-Bedingungen nicht wie andernorts ausarten. Eigentlich selbstverständliche Verhaltensweisen sind leider für einige Menschen nicht selbstverständlich und wir müssen sie verordnen“, begründet OB Martin Staab die Maßnahme in einer Stellungnahme.
Er betont allerdings auch, dass die Stadtverwaltung gegen ein friedliches Feiern mit Musik in Zimmerlautstärke zu normalen Zeiten rein gar nichts habe. „Wir freuen uns, dass unsere öffentlichen Flächen so gut angenommen werden“, so Staab.
Regelmäßige Partyszene sorgt für Verbot
Aber an dem Verbot führt nach Einschätzung der Stadtverwaltung kein Weg vorbei. Denn es sei in den vergangenen Wochen auf den Grünflächen der Halbinsel Mettnau vor allem in den Abend- und Nachtstunden zu Gruppenbildung feiernder Menschen – und zwar noch häufiger als dies in den letzten Jahren der Fall war – gekommen.
„An einigen Orten ist bereits eine sich regelmäßig Partyszene entstanden“, heißt es in der städtischen Mitteilung. Zum Schutz der Nachtruhe der Bewohner der Halbinsel, der Patienten der Medizinischen Reha-Einrichtungen auf der Mettnau, des Krankenhauses sowie der Gäste der Beherbergungsbetriebe hat die Stadt das nächtliche Feiern auf öffentlichen Flächen der Halbinsel verboten und sich daher zu diesem Schritt entschieden.
Von 22 bis 7 Uhr
Die Maßgaben gelten auf der Mettnau, östlich der Karl-Wolf-Straße, in der Strandbadstraße und im Schießhüttenweg. „In der Zeit von 22 bis 7 Uhr ist lautstarkes Feiern verboten“, teilt Moritz Schade von der städtischen Pressestelle mit. Dazu zähle lautes Singen oder Schreien sowie zu laute Musik aus Boxen oder Ghettoblastern. Zudem gelte auf der Mettnau nach wie vor das Glasverbot – wie überall am Radolfzeller Seeufer. Ebenfalls verboten sei die Verschmutzung von Rasenflächen, Wegen oder Plätzen.