Wie geht es im Verfahren um den geplanten Kiesabbau im Gewann Dellenhau auf Hilzinger Gemarkung weiter? Das sind die wichtigsten Fragen:

  1. . Warum hat das Regierungspräsidium (RP) eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) angeordnet? Das Land hat damit die Genehmigungspraxis für Waldumwandlungen an die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) angepasst. Der EuGH fällte 2018 ein Urteil, bei dem es um „Abholzungen zum Zweck der Umwandlung in eine andere Bodennutzungsart“ ging. Diese Entscheidung sei auch auf Verfahren zur Rohstoffgewinnung anzuwenden, so das RP. Beim Kiesabbau im Dellenhau werde der Schwellenwert von zehn Hektar betroffener Waldfläche erreicht, so dass die bereits erfolgte Vorprüfung nicht mehr genüge und vom Landratsamt eine UVP durchgeführt werden muss. An der Wiederaufforstungsverpflichtung nach Ende des Kiesabbaus ändere das nichts.
  2. .Wie reagierten die Bürgermeister auf die nachträgliche Anordnung der UVP? Die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden Singen, Gottmadingen, Hilzingen und Rielasingen-Worblingen sehen sich bestätigt und stellen die Genehmigung grundsätzlich infrage. „Die UVP war einer der wichtigsten Punkte, die wir im Widerspruchsverfahren geltend gemacht haben“, erklärten Gottmadingens Bürgermeister Michael Klinger und Hilzingens Bürgermeister Holger Mayer in einer Pressekonferenz, vor der sich alle vier Bürgermeister abgestimmt haben. Die vier Gemeinden hatten zunächst Widerspruch eingelegt und dann gegen den Abbau im Dellenhau vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Die Bürgermeister seien immer der Meinung gewesen, dass auch ein „kurzfristiger“ Eingriff in den Wald ausgeglichen werden müsse, so Klinger. Es sei ihnen klar, dass sich das Verfahren durch die Prüfung weiter hinziehe. „Doch das ist nicht unsere Schuld“, sagte Klinger.
  3. .Auf welcher Rechtsgrundlage wird die Genehmigung nach der Prüfung erteilt? Die Bürgermeister bestehen darauf, dass die UVP auf Basis der aktuellen Rechtslage durchgeführt wird. Da das Dellenhau im fortgeschriebenen Regionalplan kein Abbaugebiet mehr sei, könne dort auch kein Kies abgebaut werden. Das RP habe aber im Gespräch deutlich gemacht, dass die Genehmigung auf Grundlage des damals gültigen Regionalplans erteilt wurde, wonach das Dellenhau als Sicherungsgebiet dargestellt war. Das gelte auch weiterhin. Nach der Prüfung sei zu entscheiden, ob die Genehmigung bestehen bleibt, geändert oder aufgehoben werden muss.
  4. .Was sagt die Bürgerinitiative gegen den Kiesabbau dazu und wie geht es weiter? Peter Waldschütz aus Gottmadingen engagiert sich in einer Bürgerinitiative gegen den Kiesabbau und sieht sich durch die Anordnung bestätigt. „Dass die Prüfung nachgeholt werden muss, hört sich schonmal nicht schlecht an“, erklärt er. Er hofft, dass in der damit verbundenen Öffentlichkeitsbeteiligung die über 7000 Unterschriften gegen den Kiesabbau zum Tragen kommen. Die Bürgermeister warten jetzt ab, bis sie die Anordnung des RP schriftlich haben. Das Landratsamt hat beim Verwaltungsgericht die Aussetzung des Klageverfahrens beantragt, um die UVP nachzuholen. Zum Stand des Verfahrens gebe es keine Neuigkeiten, so die Bürgermeister. Ob die Gemeinden einverstanden seien, dass das Verfahren ruhen solle, sei noch zu entscheiden. Das werde nach der Sommerpause geschehen.
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