Der Gemeinderat hat erneut einen Bauantrag abgelehnt, weil der Antrag erst gestellt wurde, nachdem die Gartenlaube in der Straße „In der Breite 9“ auf der Gemarkung Rielasingen schon gebaut worden war. Erst kürzlich hat der Rat den geplanten Bau eines Nebengebäudes auf einer Grünfläche abgelehnt. Grundsätzlich sei das Gartenhaus, um das es in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats ging, genehmigungsfähig, wie Bauamtsleiterin Corinne-Cathleen Jahn erklärte. „Einsprüche der Nachbarn hat es bisher nicht gegeben, weshalb die Verwaltung dem Gemeinderat die Zustimmung zum Bauvorhaben empfiehlt“, sagte die Bauamtsleiterin.

Bauamtsleiterin Corinne-Cathleen Jahn empfahl die Zustimmung zum Bauantrag, weil baurechtlich nichts dagegen spreche.
Bauamtsleiterin Corinne-Cathleen Jahn empfahl die Zustimmung zum Bauantrag, weil baurechtlich nichts dagegen spreche. | Bild: Weiß, Jacqueline

Die verweigerte die Gemeinderäte mit acht Gegenstimmen und drei Enthaltungen. Sieben Gemeinderäte stimmten für den Antrag. Holger Reutemann (Freie Wähler) weigerte sich vehement, dem Bauantrag im Nachhinein zuzustimmen. „Ich werde da nicht mitmachen, wir werden vor vollendete Tatsachen gestellt“, erklärte er. Er fühle sich übergangen und eine Beratung über Bauanträge im Gemeinderat werde so überflüssig: „Warum sitzen wir überhaupt hier, wenn die Stimme des Gemeinderats nicht zählt.“

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Rudolf Caserotto (CDU) erklärte, dass man die Genehmigung schlecht verweigern könne, weil alle anderen ihre Gartenhäuser ja auch bauen dürften. Für ihn sei entscheidend, ob Nachbarn Einspruch erheben. AfD-Gemeinderat Reinhard Pröll war auch dagegen, dem Antrag zuzustimmen: „Mich stört es, wenn einer baut und dann den Antrag stellt.“ „Wir müssen immer öfter nachgenehmigen“, erklärte auch Nadja Hennes (SPD). Die Bauherren müssten lernen, den richtigen Weg zu gehen. Trotz der Ablehnung des Gemeinderats werde der Bau trotzdem von der Baurechtsbehörde des Landratsamtes genehmigt, weil er genehmigungsfähig sei, erklärte die Bauamtsleiterin. Der Bauherr müsse aber wegen des nachträglichen Bauantrages mit einem Bußgeld rechnen.

Sollten für Bauvorhaben nachträglich durch das Landratsamt als untere Baurechtsbehörde Baugenehmigungen erteilt werden, würde die dreifache Genehmigungsgebühr erhoben, erklärt Marlene Pellhammer, die Pressesprecherin des Landratsamtes auf Nachfrage. Ob zusätzlich Bußgelder erhoben werden, ist vom Einzelfall abhängig.

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Leider käme es immer wieder vor, dass gebaut werde, ohne zuvor die erforderliche Baugenehmigung einzuholen. Erfahre das Landratsamt von solchen Schwarzbauten, werde zunächst geprüft, ob der Bau nachträglich genehmigungsfähig sei. Hierzu werde der Bauherr aufgefordert, die Antragsunterlagen bei der Baurechtsbehörde einzureichen. Sofern das Vorhaben noch nicht fertiggestellt sei, werde in der Regel ein Baustopp verfügt.

Das sind die Konsequenzen

Erweise sich das Bauvorhaben als genehmigungsfähig, werde die Baugenehmigung nachträglich durch die Baurechtsbehörde erteilt und dafür die zwei- bis dreifache Genehmigungsgebühr erhoben, erklärt Marlene Pellhammer. Bei der Gebührenbemessung sei entscheidend, ob der Bauantrag innerhalb oder erst nach einer Frist von sechs Monaten seit Baubeginn eingereicht wurde. Sofern der Bau nicht nachträglich genehmigt werden könne, werde der Bauantrag abgelehnt und von der Baurechtsbehörde geprüft, ob ein Rückbau der baulichen Anlage ganz oder zumindest teilweise gefordert werden könne.

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Der Bauherr erhalte laut Landesbauordnung eine Baugenehmigung, wenn dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstünden. Die Baurechtsbehörde müsse im Genehmigungsverfahren die Gemeinde und diejenigen anhören, die von dem Vorhaben betroffen seien. Ist für die Genehmigung des Vorhabens eine Ausnahme oder Befreiung erforderlich, entscheide die Baurechtsbehörde in Absprache mit der Gemeinde. Wenn die Gemeinde dem Bauantrag nicht zustimme, muss die Baurechtsbehörde laut Gesetz die Genehmigung erteilen. Sie habe dabei keinen Spielraum.