Die aktuelle Hitze macht nicht nur den Menschen zu schaffen, auch die Natur leidet unter der anhaltenden Trockenheit. Und manchmal kommt beides zusammen. So machte kürzlich eine kuriose Polizeimeldung die Runde, bei der sich zwei Männer gestritten haben – weil der eine Wasser aus der Aach pumpen wollte, um seine Felder zu bewässern, während der andere ihm den Zugang versperrte. Doch ist es überhaupt erlaubt, Wasser aus der Aach zu pumpen? Der SÜDKURIER hat nachgeforscht, dabei gibt es auch neue Details zur Tat: Dem Verletzten gehe es nach einer Nacht im Krankenhaus soweit gut, erklärt die Polizei auf Nachfrage.
Wie die Pressestelle der Stadt mitteilt, ist es in der Regel gestattet, Wasser aus der Aach mit Handgefäßen zu entnehmen. Für größere Wassermengen sieht es indes ganz anders aus. Dafür sei die Untere Wasserbehörde des Landratsamtes Konstanz zuständig und die erklärt auf Anfrage, dass es für das Bewässern landwirtschaftlicher Flächen eine wasserrechtliche Genehmigung braucht.
Wie bekommt man eine Genehmigung?
Dafür werde laut der Pressestelle des Landratsamtes geprüft, wie sich die beantragte Wasserentnahme auf das Gewässer auswirken könnte. Dabei geht es beispielsweise um die Wasserqualität und die Ökologie. „Die Wasserbehörde prognostiziert, ob schädliche Veränderungen des Gewässers zu befürchten sind, und prüft, ob andere öffentlich-rechtliche Vorschriften, wie beispielsweise das Naturschutzrecht, der Nutzung des Gewässers entgegenstehen“, schreibt Katja Ebel von der Pressestelle.
Im Rahmen eines Abwägungsprozesses entscheidet die Wasserbehörde, ob die Erlaubnis für die Wasserentnahme erteilt werden kann.
Wie viel Wasser kann entnommen werden?
Eine maximale Entnahmemenge werde bei jeder Prüfung neu festgesetzt. Laut Landratsamt muss der Bewässerungsbedarf des Antragsstellers mit dem Wasservorkommen und anderen Gewässerbenutzungen in Einklang gebracht werden. Gegebenenfalls wird auch eine zeitliche Verteilung der Entnahme festgelegt, damit nicht zu viel Wasser auf einmal fehlt.
Wie viel Wasser derjenige dann tatsächlich entnimmt, muss gemessen und dokumentiert werden – von ihm selbst. Entsprechende Unterlagen müssen der Wasserbehörde vorgelegt werden, wenn sie das verlangt. Außerdem würden Außendienstmitarbeitende stichprobenhaft vor Ort kontrollieren, informiert das Landratsamt.
Neue Hintergründe zum Messer-Streit
Bei dem Konflikt, der sich Mitte August an der Aach zutrug, waren zwei Männer beteiligt: Ein 38-Jähriger, der Wasser entnehmen wollte, und ein 42-Jähriger, der am Fluss zeltete und das verhindern wollte. Dieser griff zu einem Küchenmesser und verletzte den 38-Jährigen schwer. Wie die Polizei auf Nachfrage mitteilt, musste der Verletzte genäht werden und verbrachte eine Nacht zur Beobachtung im Klinikum. Es gehe ihm aber soweit wieder gut, erklärt Polizeisprecherin Katrin Rosenthal. Der Täter, der zum Messer griff, habe sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden und sei seit der Tat in einer Klinik untergebracht.
Bleibt die Frage, ob der 42-Jährige an der Aach überhaupt zelten durfte. Laut der Singener Pressestelle könne man die Frage so nicht beantworten. Es komme darauf an, wem das Grundstück gehöre.
Darf man an der Aach zelten?
Die Pressestelle des Landratsamtes wird genauer: Alle Menschen hätten laut Bundesnaturschutzgesetz das Recht, die freie Landschaft für Erholungszwecke zu betreten. Allerdings wird diese Regelung in Baden-Württemberg durch das Landesrecht beschränkt. „Insbesondere ist laut Paragraf 44 Absatz 1 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg das Zelten in der freien Landschaft untersagt. Folglich ist das Zelten entlang der Aach nach Naturschutzrecht verboten“, teilt das Landratsamt mit.
Wird also unerlaubt gezeltet, dann ist das eine Ordnungswidrigkeit. „Die Bußgeldhöhe kann nach dem Bußgeldkatalog mehrere Hundert Euro betragen“, so die Pressestelle.