Tanzen, feiern und in einem Club den Feierabend genießen? Es gibt nur wenige Feiertage im Jahr, an denen das in Baden-Württemberg nicht erlaubt ist, aber einer davon steht den Hegauern mit Blick auf Ostern bevor. Der Wunsch nach Tanzen und Feiern muss am Karfreitag bloßes Wunschdenken bleiben. Der Grund: das Tanzverbot. Von Gründonnerstag, 18 Uhr, bis Karsamstag, 20 Uhr, gilt in Baden-Württemberg ein Verbot von Tanzveranstaltungen.
Clubs dürfen in dieser Zeit zwar öffnen, aber niemanden auf die Tanzfläche lassen. Bei Verstößen drohen Bußgelder für die Veranstalterinnen und Veranstalter.
Wie schaut es in Singen aus?
Dominik Dilger ist seit vielen Jahren Betriebsleiter in der Singener Großraumdisco Top10 und leitet seit Ende des Jahres 2023 auch den Erdbeermund. Von ihm gibt es wenige Tage vor dem Karfreitag die eindeutige Nachricht: Beide Clubs bleiben geschlossen. Die Entscheidung sei zwar nicht leicht gefallen, aber die Angst vor hohen Strafen habe überwogen.
Vor Jahren sei der Gründonnerstag einer der best-besuchtesten Tage gewesen. „Aber die Strafen sind einfach enorm“, so Dilger. Deshalb bleibe das Top10 und der Erdbeermund, der seit Sommer 2023 wieder in der Otto-Hahn-Straße im Singener Süden zu finden ist, geschlossen – sowohl an Gründonnerstag als auch an Karfreitag.
Das Top10 habe laut Dilger vor ein paar Jahren versucht, die Tanzfläche zu bestuhlen, damit dort nicht getanzt werden könne. Doch das sein keine gute Lösung gewesen. „Wir wollen unseren Gästen das geben, für was das Top10 steht und das ist sicher keine gestuhlte Tanzfläche“, betont der Clubchef.
Das Tanzverbot sorgt beim Top10-Geschäftsführer indes für Kopfschütteln. Als nicht mehr zeitgemäß bezeichnet er es. „Man darf Alkohol in Bars trinken, Essengehen in Restaurants – wieso also nicht auch tanzen?“, fragt Dilger. Er kritisiert dabei auch, dass durch das christlich geprägte Verbot auch andere Religionen betroffen seien.
Auch Spielhallen müssen geschlossen bleiben
Die Club-Betreiber sind nicht die einzige Branche, die von einem Verbot über Ostern betroffen sind. Die Stadtverwaltung Singen hat kürzlich in einer Pressemitteilung darüber informiert, dass Geldspielautomaten in Gaststätten am Karfreitag nach dem Landesglücksspielgesetz nicht betrieben werden dürfen. Zudem müssen Spielhallen geschlossen bleiben. „Die Nichteinhaltung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet werden kann“, heißt es in der Mitteilung.