Der Landkreis will, wenn irgendwie möglich, keine Gemeinden als Flüchtlingsunterkünfte nutzen und eher Leichtbauhallen aufstellen, wie das Landratsamt Konstanz auf Nachfrage mitteilt. Eine solche Halle könne in rund drei Monaten stehen. Auch in Steißlingen wurde über die Belegung einer Gemeindehalle im Gemeinderat diskutiert. Da sich die Lage, was die Zahl der unterzubringenden Flüchtlinge angeht, entspannt habe, geht der Steißlinger Bürgermeister Benjamin Mors derzeit nicht davon aus, dass die Seeblickhalle als Unterkunft gebraucht werde.

Verfahren der Zuweisung von Flüchtlingen ist intransparent

Der Gemeinderat hatte in einer Sitzung zugestimmt, dem Landkreis, wenn benötigt, die Seeblickhalle und ein Grundstück für den Bau einer Leichtbauhalle anzubieten. „Wir sehen die Not und stellen diese Möglichkeiten in Aussicht, damit der Landkreis planen kann“, erklärt Benjamin Mors auf Nachfrage. Allerdings könne es sein, dass die Zahl der Flüchtlinge, die dem Landkreis zugewiesen werden, wieder ansteige und der Landkreis auf die Angebote zurückgreifen müsse. „Das Verfahren der Zuweisung ist sehr intransparent“, so Mors.

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Nutzung der Halle auf Zeit

Die Fasnachtsveranstaltungen in der Seeblickhalle sieht er nach derzeitigem Stand nicht gefährdet, doch das sei aus heutiger Sicht nicht planbar. Es sei für die Zunft und das Gemeindeleben wichtig, dass nach zwei Jahren Ausfall wegen der Corona-Pandemie wieder eine Hallenfasnacht stattfinden könne. Eine Möglichkeit wäre, die Seeblickhalle als Unterkunft zu nutzen, bis eine Leichtbauhalle bis Januar aufgestellt sein könnte. Sie könne dann die Seeblickhalle ersetzen. In jedem Fall würde aber der Gemeinderat über eine Belegung entscheiden.

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Landkreis prüft Bau einer Leichtbauhalle

Die Unterbringung von Flüchtlingen in Gemeindehallen werde vom Landkreis nicht bevorzugt, teilt das Landratsamt mit. Nachdem dem Landkreis von der Gemeinde Steißlingen ein Grundstück zur Errichtung einer Leichtbauhalle angeboten worden sei, prüfe ein Planungsteam, in welcher Ausgestaltung dort eine Leichtbauhalle errichtet werden könne. „Ab Baubeginn wird mit einer Errichtungsdauer von drei Monaten gerechnet“, erklärt Pressesprecherin Marlene Pellhammer. Voraussetzungen für einen zügigen Bauablauf seien ein ebenes und gut erschlossenes Grundstück. Da die Zugangszahlen nicht klar absehbar seien, werde gegebenenfalls die Nutzung einer Gemeindehalle zur Überbrückung nötig. Ganz grundsätzlich sei das Ziel, eine Halle, wenn überhaupt, nur möglichst kurze Zeit zu nutzen.

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