Für die Nutzung von Wohnungen in Stockach und den Stadtteilen als Ferienwohnung gibt es in Zukunft eine einheitliche Regelung: Nur noch eine einzige Ferienwohnung pro Haus ist erlaubt, andernfalls müssen Ausnahmen erteilt werden. Das hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen.
Bisher sahen die bestehenden Bebauungspläne für die Zulässigkeit von Ferienwohnungen in ihrem Geltungsbereich unterschiedliche Regelungen vor. Darum war das Thema auf der Tagesordnung des Gemeinderats gelandet. Danach gefragt, ob in Stockach Probleme durch die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnung entstehen, wie das etwa in Seegemeinden der Fall ist, wo viel Wohnraum für gewerbliche Zwecke genutzt wird, antwortete Bürgermeister Rainer Stolz: „Wir wollen verhindern, dass es zu Problemen kommt. Manchmal ist es schon sinnvoll, wenn wir vorher handeln.“ Zudem würden die Entwicklungen andeuten, dass es zu Problemen eventuell noch kommen könnte.
Auch Thomas Warndorf (SPD) warf ein, dass man auch in den Hinterlandgemeinden den Druck zu spüren bekommen werde, weil die Wohnungen in den unmittelbaren Seegemeinden irgendwann einmal nicht mehr ausreichen werden. Maria Luisa Jessen (Grüne) wies darauf hin, dass die Wohnungsknappheit bereits jetzt ein Problem sei.
Angebaute Häuser zählen einzeln
Angebaute Häuser, also Doppelhäuser, Reihenhäuser oder ähnliche Bauten, zählen bei der neuen Regelung jeweils einzeln – sie dürfen alle jeweils eine Ferienwohnung enthalten. Wolfgang Reuther (CDU) wollte wissen, wie es sich mit Mehrfamilienhäusern verhält. Rainer Stolz entgegnete, es gehe nun erst einmal um einen Grundsatzbeschluss, Detailfragen würden später geklärt werden. Man könne in einem zweiten Schritt noch nachjustieren.
Der Gemeinderat stimmte dem Antrag mit zwei Gegenstimmen zu. Wer bereits mehrere Ferienwohnungen in einem Haus hat, kann aber aufatmen: Wie Ilona Steinmann vom Stadtbauamt bestätigt, haben bestehende Ferienwohnungen Bestandsschutz.