Der Angeklagte soll sich im August 2020 nach einer zunächst harmlosen Streiterei gegenüber Polizisten äußerst aggressiv verhalten und der Festnahme widersetzt haben. Im November soll er dann gegenüber einem 35-jährigen Mann handgreiflich geworden und gewaltsam auf dessen Balkon eingedrungen sein.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten daher Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch vor.

Richterin Julia Elsner verurteilte ihn am Ende wegen Hausfriedensbruchs sowie gefährlicher Körperverletzung und Mitführens einer unerlaubten Waffe zu achteinhalb Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Vorwurf: Widerstand gegen die Polizei nach Streit mit Bekanntem

Laut Anklage soll der 30-Jährige an einem Augustabend mit einem Bewohner einer Unterkunft, in der beide lebten, vor dem Eingang aneinander geraten und anschließend in sein eigenes Zimmer gegangen sein. Die herbei gerufenen Beamten sollen den bereits polizeibekannten Angeklagten dort aufgesucht haben, um ihn zu beruhigen.

Hinter dieser Eingangstür zum Verhandlungssaal im Amtsgericht Stockach wurde der Angeklagte zu achteinhalb Monaten Freiheitsstrafe auf ...
Hinter dieser Eingangstür zum Verhandlungssaal im Amtsgericht Stockach wurde der Angeklagte zu achteinhalb Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. | Bild: Löffler, Ramona

Dieser habe jedoch plötzlich seine Zimmertüre aufgerissen und sei aufgebracht, angespannt und äußerst aggressiv auf den Flur in Richtung Treppe gestürmt. Die Beamten vermuteten, er habe zu seinem Widersacher zurückkehren wollen, und hielten ihn auf.

Polizist entdeckt Springmesser

Die beteiligten Polizisten sagten vor Gericht aus, der Angeklagte habe erst nach mehrmaliger Ansprache reagiert und sei so aggressiv geworden, dass er in Gewahrsam genommen werden musste. Beim Anlegen der Handschellen und dem Einsteigen ins Auto habe er sich mit aller Kraft gewehrt, die Polizisten beleidigt und sich der Festnahme widersetzt.

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Zudem sagte einer der Beamten aus, er habe beim Einsteigen gehört, wie dem Angeklagten ein Gegenstand aus der Hose gefallen sei. Später, nachdem der Angeklagte zur Feststellung der Gewahrsamsfähigkeit ins Krankenhaus und wegen seines Zustandes anschließend in die Psychiatrie gebracht worden war, habe er zwischen Rücksitz und Seitenwand ein Springmesser mit einer fast zehn Zentimeter langen Klinge gefunden.

Mutmaßlicher Täter bestreitet Vorwürfe weitgehend

Der Angeklagte bestritt vor Gericht jedoch, dass es ihm gehörte. Er sagte, es müsse bereits zuvor dort gelegen haben. Auch bestritt er, dass er vor der Festnahme erneut zu seinem Kontrahenten gehen wollte.

Er habe lediglich an die frische Luft gehen wollen und sich über die Beamten im Flur der Unterkunft gewundert. Deshalb habe er gefragt, warum sie hier seien – ohne jede Aggression. Erst als die Polizisten ihn nicht gehen ließen, sei er wütend geworden.

Angeklagter: Polizei habe ihm die Schulter gebrochen

Den Vorwurf der Beleidigung gestand er vor Gericht dagegen ein. Er sagte, er sei wütend und laut geworden, da die Polizisten ihm während der Festnahme an der Schulter wehgetan hatten – später sei sogar ein Bruch festgestellt worden. Er habe das während des Vorfalls auch deutlich gemacht und einen Arzt verlangt, doch niemand habe reagiert.

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Dem widersprachen die beiden Polizisten in der Verhandlung. Der Angeklagte habe nicht gesagt, was ihm fehle. Er habe aufgrund seines Zustandes überhaupt nicht kommunizieren können. Die Beamten berichteten im Gerichtssaal, auch der Arzt im Krankenhaus habe während der Feststellung der Gewahrsamsfähigkeit keine akute Verletzung entdecken können.

Zweiter Tatvorwurf wegen Hausfriedensbruchs und Körperverletzung

Zudem warf die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, er sei an einem Abend im November auf den Balkon eines 35-jährigen Mannes in der selben Unterkunft eingedrungen. Er selbst habe dort zu diesem Zeitpunkt bereits Hausverbot gehabt.

Auf dem Balkon soll er dem Geschädigten dessen Wäscheständer auf den Kopf geschlagen, mehrere Pflanzen zertreten und die Glasscheibe der Balkontür zerstört haben, was das Opfer in seiner Aussage bestätigte. Dabei sei ein Schaden in Höhe von 210 Euro entstanden.

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Der Angeklagte gestand den Hausfriedensbruch vor Gericht ein: Er sei auf den Balkon des Geschädigten, mit dem er bereits öfter Probleme gehabt habe, um einen Streit zu klären. Doch dann sei die Situation eskaliert und der Geschädigte habe ihn durch die Scheibe der Balkontür gestoßen. Den Schlag mit dem Wäscheständer bestritt der Angeklagte.

Staatsanwaltschaft fordert ein Jahr Freiheitsstrafe

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sah die Körperverletzung und den Hausfriedensbruch sowie den Widerstand gegen die Beamten als erwiesen und forderte jeweils acht Monate Freiheitsstrafe, was einer einjährigen Gesamtstrafe entspricht.

Denn anders als beispielsweise in den USA werden Strafen in Deutschland nicht einfach aufaddiert. Die Verteidigung beantragte hingegen eine Freiheitsstrafe von anderthalb Monaten wegen Beleidigung und Hausfriedensbruchs.

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Richterin sieht Körperverletzung als nicht erwiesen an

Richterin Julia Elsner verurteilte den 30-Jährigen am Ende zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten und zwei Wochen wegen Hausfriedensbruchs, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und dem Besitz einer unerlaubten Waffe.

Denn die gefährliche Körperverletzung sah sie nicht als erwiesen an, da hier Aussage gegen Aussage gestanden und es keine Zeugen gegeben habe.

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