Weil er unter anderem Polizisten tätlich angegriffen hat, musste sich ein 42-Jähriger vor dem Amtsgericht Stockach verantworten. Ihm wurde zur Last gelegt, an der Fasnacht des vergangenen Jahres bei einer Veranstaltung in Stockach mehrfach Widerstand gegen die Polizei geleistet und die Einsatzkräfte beleidigt zu haben. Drei Polizisten habe er auch körperlich verletzt. All das, während er massiv alkoholisiert war – eine Atemalkoholmessung ergab bei dem Mann damals einen Wert von 3,2 Promille.
Der Beschuldigte glaubte den ihm zur Last gelegten Sachverhalt nicht so wirklich, wie er vor Gericht aussagte. So sei er im vergangenen Jahr lediglich einmal losgezogen, um sich die Fasnacht, die verkleideten Menschen und die Veranstaltungen zum ersten Mal in seinem Leben genauer anzusehen. An die Ereignisse der Nacht und die Begegnung mit der Polizei konnte er sich danach nicht mehr erinnern.
Zunächst Verweis wegen Belästigungen
Er gab zudem an, an jenem Tag zwei Bier und einige Schnäpse in einer Bar und später auf der Veranstaltung getrunken zu haben. Auch ein Getränk, das eine fremde Person ihm gegeben habe, habe er getrunken. Der Angeklagte vermutete, möglicherweise unter Drogen, beziehungsweise K.O.-Tropfen, gesetzt worden zu sein. Weitere Anzeichen gab es dafür allerdings nicht. Er sagte bei Gericht außerdem aus, seit vielen Jahren Antidepressiva einzunehmen, so auch an jenem Tag. Einmal sei er wegen einer Überdosis im Krankenhaus gelandet. Alkohol trinke er gelegentlich am Wochenende, unter der Woche eher selten.
Eine Zeugin und ein Zeuge, die auf der besagten Fasnachtsveranstaltung gearbeitet hatten, erklärten in der Verhandlung, dass an jenem Abend mehrere Beschwerden wegen des Angeklagten an sie herangetragen wurden. Er solle dabei vor allem jüngere Mädchen belästigt haben und aufdringlich geworden sein. Daraufhin habe man ihn des Saales verwiesen. Der Angeklagte sei nach Aussage der Zeugen sehr betrunken gewesen, habe der Aufforderung aber Folge geleistet. Erst als er vor der Tür gestanden habe, sei er ausfällig geworden und habe in in das Gebäude zurückkehren wollen, erinnerte sich eine Zeugin. Er sei aggressiv geworden und habe versucht nach ihr zu schlagen, habe sie aber nur gestreift. Die verständigte Polizei sei kurze Zeit später eingetroffen.
Beamte schildern den Vorfall
Die vier eingesetzten Beamten schilderten vor Gericht noch einmal einzeln die Geschehnisse in der Nacht. So habe eine zuerst eingetroffene Streife nach der Verständigung an jenem Abend umgehend den Beschuldigten ausmachen können, denn dieser sei aggressiv auf die Beamten zugekommen. Einer der Polizisten habe ihn daraufhin an den Armen gepackt, am Polizeiwagen fixiert und ihm Handschellen angelegt. Dabei habe der Angeklagte sich gewehrt.
Als die zweite Streife kam, habe man den Beschuldigten in das Fahrzeug gesetzt. Der Angeklagte habe daraufhin mehrfach die Beamten beleidigt. Ein Atemalkoholtest habe daraufhin den hohen Wert von 3,2 Promille ergeben. Deshalb habe man den 42-Jährigen ins Stockacher Krankenhaus zur ärztlichen Untersuchung gebracht.
Dort jedoch soll der Mann nicht bereit zu gewesen sein, aus dem Dienstfahrzeug auszusteigen. Stattdessen habe er sich erneut erheblich gewehrt und auch nach den Beamten getreten. Drei von vier Polizisten seien dabei jeweils am Schienbein verletzt worden, berichteten die Beamten vor Gericht. „Als wir ihn draußen hatten, konnte man ihn kaum halten“, schilderte einer der Einsatzkräfte die Situation in der Verhandlung. Deshalb habe man auch seine Füße mit einem Fesselband fixiert und ihn mit einem Rollstuhl ins Krankenhaus geschoben.
Erhebliche Gegenwehr
Dabei habe er mehrfach Kraftausdrücke geschrien und versucht mit seinem Kopf nach hinten zu schlagen, um die Beamtin, die ihn schob, zu verletzten. Diese habe allerdings dem Schlag ausweichen können. Nach der Untersuchung habe man den Angeklagten mit Hilfe einer zusätzlichen Streife erneut ins Auto gesetzt und nach Konstanz auf das Polizeipräsidium zur dauerhaften Beobachtung in eine Zelle gebracht. Auch dort habe er weiterhin erhebliche Gegenwehr geleistet und die Beamten beleidigt.
Verteidiger wollte einen Freispruch
Richterin Julia Elsner überzeugten die geschilderten Umstände von der Schuld des Angeklagten. Sie verurteilte den 42-Jährigen wegen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie der Beleidigung und Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 40 Euro – also insgesamt 4800 Euro. Dem Angeklagten hielt sie zugute, dass er direkt am Tag nach der Tat zur Polizei gegangen sei und sich bei den Beamten entschuldigen wollte.
Die Staatsanwältin hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von 7 Monaten und zwei Wochen gefordert. Der Verteidiger des Mannes hatte wegen verminderter Schuldfähigkeit dagegen auf einen Freispruch plädiert, weil sein Mandant stark betrunken war. Julia Elsner war aber nicht der selben Meinung. Zwar sei die Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit des Mannes erheblich vermindert, aber nicht vollständig aufgehoben gewesen.