Felix Hauser

Die Pöbeleien gingen auch im Gerichtssaal weiter: Richterin Julia Elsner musste eine Verhandlung gegen einen 61-Jährigen Mann aus Stockach verschieben, weil der Angeklagte stark alkoholisiert im Stockacher Amtsgericht erschien.

Der Staatsanwalt, den der Beschuldigte während der Verlesung der Anklageschrift zunächst mit den Worten „bla bla bla“ unterbrach, warf dem Mann vor, im Oktober 2020 einen anderen Mann bei einem Einkaufsmarkt in der Dillstraße unter anderem als „Wichser“ und „scheiß Ausländer“ bezeichnet haben. Die Anklage lautete auf Beleidigung (Paragraf 185 Strafgesetzbuch).

Mit „bla bla bla“ unterbricht er Staatsanwalt und Richterin

Der Beschuldigte wollte zunächst nichts von den Anschuldigungen wissen und stritt ab. „Ich möchte meine Ruhe und meine drei Bier am Tag haben“, sagte er nach einer weiteren „bla bla bla“-Unterbrechung zur Richterin. Einen Freund, der ihn begleitete, bezeichnete er in der Verhandlung mehrmals als seinen Anwalt und sagte ebenfalls mehrmals zu ihm, dass er „sein Maul halten soll“, obwohl dieser nie sprach. Einen richtigen Verteidiger hatte er nicht.

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Anschließend gab der 61-Jährige zu, den Geschädigten beleidigt zu haben. „Der hat mir über 100 Bier-Flaschen aus meinem Zimmer geklaut und als ich nicht da war, auch die Nacktbilder von meiner Frau, die ich an der Wand hängen habe, abfotografiert und herumgezeigt“, so der Angeklagte.

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Am Dillplatz habe der Geschädigte andere auf ihn gehetzt. Er habe ihn ausgelacht und der Betroffene habe Angst vor ihm. Nachdem er sich nochmals wiederholte und zusätzlich nochmal die Beleidigung „Wichser“ fiel, drohte ihm Richterin Elsner ein Ordnungsgeld und weitere Verfahren an. „Jetzt bekomme ich gerade Angst“, antwortete der Beschuldigte. Außerdem erzählte er, dass der Geschädigte im Wohnhaus unbeliebt sei und eine große Klappe habe. Alle zwei Tage sei er mit Schnaps betrunken und habe von anderen auch bereits eine „auf die Fresse“ bekommen.

In der Verhandlungspause trinkt er Bier

Anschließend ging der 61-Jährige nochmals auf das Tatgeschehen ein. Am Dillplatz habe der Geschädigte auf seinem Platz breitbeinig gesessen. Er habe andere auf ihn gehetzt. Auf die Frage von Julia Elsner, was der Angeklagte jetzt wolle, antwortete er, dass er einfach nur Einspruch erheben wolle. Eine kurze Unterbrechung danach nutze er, um auf der Treppe vor der Eingangstür des Gerichts ein Bier zu trinken.

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Mit den Worten „Sie benehmen sich unmöglich“ setzte Richterin Julia Elsner die Verhandlung zunächst fort. Darauf antwortete der Angeklagte, dass er das wisse. „Ich weiß, dass Hauptverhandlungen mit Ihnen möglich sind“, schloss die Richterin dann die Verhandlung. Jetzt kann der Angeklagte den Einspruch entweder zurückziehen oder es kommt zu einem neuen Termin im Amtsgericht.