Die erste Verhandlung war im vergangenen Sommer am Amtsgericht in Stockach, aber Richterin Julia Elsner verwies den Fall aufgrund seiner Schwere an das Schöffengericht am Amtsgericht in Konstanz. „Da laut der Aussage der Geschädigten Gewalt eine Rolle gespielt haben könnte, steht hier eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr im Raum. Da reicht der Strafrichter alleine nicht mehr, da es sich dann um ein Verbrechen handelt“, hatte sie in der Verhandlung begründet.
Dort war im Dezember eine Verhandlung, wie eine SÜDKURIER-Nachfrage ergab. Das Urteil lautete ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung wegen sexueller Nötigung.
„Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, da Berufung eingelegt wurde“, teilte der Pressesprecher des Landgerichts mit. Dorthin wird das Verfahren gehen und nochmal aufgerollt. Ein Termin steht noch nicht fest.