Die Gemeinderäte von Buchheim und Leibertingen haben in getrennt durchgeführten öffentlichen Sitzungen die erforderliche rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Meßkirch für den bereits gemeinsam beschlossenen Anschluss ihrer Abwasseranlagen an die Kläranlage in Meßkirch beraten. Bei der Sitzung in Buchheim legte Bürgermeisterin Claudette Kölzow dem Gremium die Vereinbarung, die in vier Teile aufgeteilt ist, vor. Die zwölf Paragrafen wurden vom Gemeinderat einstimmig befürwortet. Kurz darauf befasste sich der Gemeinderat Leibertingen mit diesem Thema. Auch hier wurde die Vereinbarung ebenso einstimmig befürwortet, die von Bürgermeister Armin Reitze vorgetragen wurde.
Wie schon mehrfach berichtet, plant die Gemeinde Leibertingen, das Abwassernetz von Thalheim und Altheim nach Meßkirch anzuschließen. Die Kläranlage in Thalheim soll stillgelegt werden. Die Gemeinde Buchheim könnte ihre Abwässer in einen vorhandenen Hauptsammler in Thalheim einspeisen. Beide Kommunen müssen einen Anschlussbeitrag aufbringen, der nach Einwohnergleichwerten errechnet wird. Buchheim müsste 43 263 Euro und Leibertingen 91 774 Euro bezahlen. Bis Ende September muss ein Förderantrag gestellt sein. Für den Anschlussbeitrag und die Baumaßnahmen erwarten die Kommunen eine Bezuschussung bis zu 80 Prozent.
Für zukünftige Investitionen an der Kläranlage in Meßkirch soll bei der Verteilung der Kosten derselbe Verteilerschlüssel in gleicher Weise wie beim Anschlussbeitrag herangezogen werden, ist im Paragrafen 2 festgelegt. Die Vereinbarung umfasst neben dem Zuleitungsrecht der Gemeinden auch Umfang der Betreuung der Anlagen. Sie werden von der Stadt Meßkirch ausgeführt entsprechendes Fachpersonal steht zur Verfügung.
Über Frist wird noch beraten
Im Paragrafen 12 geht es um das Inkrafttreten und die Kündigung. Die vorgesehene Kündigungsfrist von zwei Jahren war in beiden Gremien sehr umstritten. Einige Räte forderten eine Frist auf vier bis fünf Jahre. Dieser Vorschlag soll von den Vorsitzenden der drei beteiligten Kommunen nochmals beraten werden.