Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat Ende 2022 ein grundlegendes Urteil zur Kostenbeteiligung bei der Sanierung von Schulen im Land gefällt. Danach können Umlandgemeinden nach einer Freiwilligkeitsphase dazu verpflichtet werden, sich an den Kosten für die Schulsanierungen zu beteiligen. Im Leibertinger Gemeinderat führte die Anfrage der Stadt Mühlheim a.d. Donau, ob sich Leibertingen an der bereits weitgehend vollzogenen Sanierung der dortigen Realschule finanziell beteiligt, zu einer längeren Diskussion. Am Ende erhielt Bürgermeister Stephan Frickinger die Zustimmung der Räte dafür, dass die Gemeinde sich mit großer Wahrscheinlichkeit an einer einvernehmlichen Lösung beteiligen wird.
Es geht um 3500 Euro
Rund 10 Millionen Euro wird die Generalsanierung der Realschule der Stadt Mühlheim inklusive des Sportgeländes am Ende wohl kosten. Wobei die Hauptarbeiten bereits in den Jahren 2021 und 2022 geleistet wurden. Der Bürgermeister der Stadt Mühlheim, Jörg Kaltenbach, hat schriftlich um eine Kostenbeteiligung in Höhe von rund 3500 Euro durch die Gemeinde Leibertingen gebeten. Während andere benachbarte Kommunen sechsstellige Beträge bezahlen sollen, ist der von Leibertingen erbetene Betrag gering. Dafür haben auch nur wenige Schülerinnen und Schüler aus Leibertingen jemals die Schule in Mühlheim besucht. „Wir sind von der Schulkostenbeteiligung betroffen, weil wir einen Schüler hatten, der ein halbes Jahr im Erfassungszeitraum in der Realschule Mülheim war“, erklärte Frickinger.
Einvernehmlich und freiwillig
Noch befindet sich das Verfahren in der sogenannten „Freiwilligkeitsphase“, in der die in Anspruch genommenen Umlandgemeinden eine einvernehmliche Lösung mit der Schulträgergemeinde finden sollen. Scheitert die freiwillige Zusammenarbeit, könnte dies eine vom Kultusministerium angeordnete Pflicht zur Zusammenarbeit der Gemeinde nach sich ziehen.
Sitzung im Mai
Frickinger bat die Räte, ihm zu erlauben, der Kostenübernahme zuzustimmen und einen entsprechenden Vertrag unterschreiben zu dürfen. Allerdings unter dem Vorbehalt, dass alle betroffenen Umlandgemeinden mitziehen. „Wir haben Anfang Mai wieder eine Sitzung im Landkreis Tuttlingen, in der dann die gemeinsame Vorgehensweise final beschlossen wird“, stellte er das weitere Verfahren dar. Die Stadt Mühlheim sei sehr bemüht, die Umlandkommunen wirklich mit einzubinden und das ganze gemeinschaftlich voranzutreiben, betonte Frickinger außerdem.
Auslöser für weitere Forderungen?
In der Diskussion zeigten sich insbesondere die Gemeinderäte Guido Amann und Klaus Buck besorgt darüber, dass mit der Zustimmung zur Übernahme der Kosten für die Schulsanierung in Mühlheim ein Präzedenzfall geschaffen werden könnte. Womöglich könnten weitere Gemeinden von Leibertingen eine Kostenbeteiligung für ihre Schulsanierung fordern. „Für mich ist das ein Türöffner“, sagte Klaus Buck. Guido Amann wies darauf hin, dass auch in Sigmaringen und Meßkirch, deren Schulen viele Schülerinnen und Schüler aus Leibertingen besuchen, Schulsanierungen anstehen könnten. Es sei die Aufgabe von Sigmaringen als Oberzentrum und Meßkirch als Mittelzentrum, Schulen für die Region zur Verfügung zu stellen, dafür würden sie Privilegien genießen, meinte Amann.
Einmalige Sache
Frickinger betonte, dass es sich bei der Beteiligung an den Schulsanierungskosten in Mühlheim um eine einmalige Angelegenheit handele. Der Bürgermeister erwartet, dass mit der neuen Förderkulisse des Landes den Kommunen auskömmlich Geld für die Schulbau- und -sanierung zur Verfügung steht, sodass ein Beteiligungsverfahren in Zukunft überflüssig sein wird.
Ein Antrag von Klaus Buck, dass die Gemeinderäte im Umlaufverfahren abstimmen sollten, sobald das Ergebnis der Verhandlungen zwischen den Kommunen vorliege, fand keine Mehrheit. Für den Antrag stimmten nur Buck selbst und Guido Amann. Der Beschlussvorschlag des Bürgermeisters fand am Ende bei drei Enthaltungen eine Mehrheit.