Wegen Beleidigung in vier Fällen in Tateinheit mit Körperverletzung in drei Fällen hat das Amtsgericht Sigmaringen einen Lagerarbeiter aus Pfullendorf zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung und zur Zahlung von einem Schmerzensgeld in Höhe von 2000 Euro verurteilt. Aus der von Oberstaatsanwalt Beiter verlesenen Anklage ging hervor, dass der 22-jährige Angeklagte am 25. Dezember vergangenen Jahres vor einer Diskothek in Meßkirch aus nichtigen Anlass Polizeibeamte zunächst angepöbelt und massiv beleidigt hatte. Im Zuge der Feststellung seiner Personalien wurde er dann handgreiflich. Im Januar 2018 wurde der Angeklagte bei einer privaten Geburtstagsfeier in Sauldorf erneut so aggressiv, dass die Polizei zu Hilfe gerufen wurde.
In beiden Fällen sei der Angeklagte sichtlich alkoholisiert gewesen. Zu Beginn der Verhandlung erklärte er, dass er selber keine Angaben zu den Vorwürfen machen wolle und alles andere seinem Anwalt überlasse.
Mann kam schreiend auf die Beamten zu
Den Reigen der Zeugen der Verhandlung unter Vorsitz von Richterin Elisabetta Carbotta eröffnete ein Polizeihauptmeister des Polizeireviers Sigmaringen. Er berichtete, dass er in der Nacht zum ersten Weihnachtsfeiertag gegen 5 Uhr morgens mit Kollegen wegen einer ganz anderen Sache nach Meßkirch gefahren war. Vor Ort trafen die beiden einen Taxifahrer an, den sie befragen wollten. Da sei ein Mann schreiend auf ihn zugekommen: „Was willst du eigentlich, komm doch her, wenn du was willst!“ Zunächst habe er den Mann auf Armlänge von sich weggeschoben, der ihn daraufhin aufs Übelste beleidigt habe. Der Beamte schilderte die Situation vor Ort als sehr angespannt. Der Angeklagte sei provozierend aufgetreten und er habe ihn mehrfach wegdrücken müssen.
Streifenwagen als „Dreckskarre“ bezeichnet
Der Angeklagte sei ihm dann auch gefolgt, als er zum Streifenwagen gegangen sei. Als er ihm trotz mehrfacher Aufforderung, ihm nicht zu folgen, nachgelaufen sei, habe er einen Kollegen dazu gerufen. Der Angeklagte habe seine Beleidigungen gegen ihn und seinen Kollegen fortgesetzt, den Streifenwagen als „Dreckskarre“ bezeichnet und keine Angaben zur Person gemacht. Bei der Durchsuchung sei dann alles sehr schnell gegangen. Als die Polizisten den Angeklagten auf den Boden bringen wollten, um ihn zu fixieren, seien alle zu Boden gegangen. Der Angeklagte habe sich dabei massiv gewehrt. Dass sein Kollege einen Faustschlag vom Angeklagten erhalten hatte, habe er nicht gesehen.
Polizist als Nebenkläger
Der zweite Beamte, der den Faustschlag erhalten hatte, trat als Nebenkläger im Verfahren auf. Bei der Durchsuchung des Angeklagten zur Feststellung seiner Personalien habe er von ihm einen Schlag auf das rechte Auge bekommen und sei zu Boden gegangen. Die massive Gegenwehr des Angeklagten hatte für den Beamten schmerzliche Folgen. Der 31-jährige Polizeihauptmeister berichtete, dass ihm das Blut von der Augenbraue heruntergelaufen sie. Erst später habe er dann an seiner Hand einen "ziemlichen Bollen" entdeckt und im Krankenhaus erfahren, dass sein Mittelhandknochen gebrochen war. Die Hand musste operiert werden. Dabei seien ihm zwei Platten eingeschraubt worden. Durch die schwere Verletzung habe er so starke Schmerzen gehabt, dass er Opiate habe ein nehmen müssen. Wie es zur Fraktur in der Hand gekommen war, konnte der 31-Jährige nicht erklären. Er habe den Angeklagten vier bis fünf Mal erfolglos aufgefordert, seinen Ausweis zu zeigen. Der habe mit aller Deutlichkeit gesagt: „Den Ausweis bekommt ihr nicht.“
Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer Gesamtstrafe von acht Monaten, die für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung aus gesetzt wird. Darüber hinaus muss er die Kosten des Verfahrens tragen. An den Nebenkläger und den Polizeibeamten muss er ein Schmerzensgeld in Höhe von 2000 Euro bezahlen.
Geburtstagsfeier gerät außer Kontrolle
Über die am 21. Januar 2018 aus den Fugen geratene Geburtstagsfeier berichtete eine Zeugin. Der Angeklagte sei ursprünglich gar nicht ein geladen gewesen. Bereits nach einer Stunde sei das Fest aus dem Ruder gelaufen und man habe den Angeklagten deswegen aus dem Partyraum rausgeworfen. Er habe sie nicht nur persönlich übel beleidigt, sondern ihr auch eine Ohrfeige verpasst. Als sie dann versucht habe, ihm eine Ohrfeige zu geben, habe er sie am Hals gepackt und gewürgt. Dadurch habe sie mehrere Sekunden nicht atmen können, bis das Geburtstagskind den Angeklagten weggezogen habe.
Wegen Ohrfeige zur Rede gestellt
Eine weitere Zeugin berichtete ebenfalls über die Beleidigungen "aus der untersten Schublade" durch den Angeklagten. Sie habe den Angeklagten auch wegen der Ohrfeige zur Rede gestellt, weil er die Hand gegenüber einer Frau erhoben habe. Dann habe sie die Polizei verständigt.
Auch bei der Geburtstagsfeier gab es wie bei den Ereignissen in der turbulenten Nacht zum ersten Weihnachtsfeiertag Verletzte. Aus dem Bundeszentralregister ging hervor, dass der Angeklagte bereits insgesamt vier Mal wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und uneidlicher Falschaussage vom Amtsgericht Sigmaringen verurteilt wurde.