Zu dem Verfahren war es aufgrund eines Verkehrsunfalls am 2. Februar 2016 kurz vor Mitternacht gekommen, bei dem sich der Unfallverursacher aus dem Staub gemacht hatte. Der Unfall war sofort bemerkt und der Polizei von einer Zeugin gemeldet worden. Bei der Unfallaufnahme war ein Kennzeichen des Autos in den Trümmerteilen entdeckt worden. Eine Fahndung der Polizei war zunächst erfolglos. Am nächsten Tag hatten die Zeugin und ihr Vater das Auto in der Halle entdeckt. Die Polizei machte sich sofort auf den Weg, doch in der Zwischenzeit befand sich der Unfallwagen nicht mehr in der Halle, sondern war dahinter abgestellt.
Zeugin beobachtet Mann in Hof
Bei der polizeilichen Vernehmung am nächsten Morgen machte die Zeugin jedoch eine weitere, wichtige Aussage. Nach dem Unfall in der Nacht habe sie zunächst ihren Vater in der Stadt geholt und auch wieder zurückgebracht. Auf der Rückfahrt von der Stadt zum Wohnhaus habe sie den Angeklagten im Hof gesehen. Der habe dort mithilfe des Handylichts etwas gesucht. Bei dem Mann, den die Zeugin gesehen haben will, handelte es sich um den Hallenbesitzer. Gegen ihn hatte die Staatsanwaltschaft Anklage wegen „Vertuschung vom unerlaubten Entfernen vom Unfallort“ (absichtlich oder wissentlich versuchte Strafvereitelung) erhoben. Aus der von Staatsanwältin Carmen Neher verlesenen Anklage ging hervor, dass die Staatsanwaltschaft davon ausging, dass der angeklagte Hallenbesitzer in der Nacht das verlorene Auto-Kennzeichen gesucht und dem Unfallverursacher auch beim Abtransport des Unfallfahrzeugs geholfen habe.
Der als Zeuge geladene Unfallfahrer wurde bereits für seine Fahrerflucht bestraft. Er berichtete dem Gericht, dass er nach dem Unfall trotz der schweren Beschädigungen mit seinem Wagen noch zur Halle der Spedition gefahren sei. Er habe an diesem Tag zufällig einen Schlüssel für die Halle gehabt und das Unfallfahrzeug darin geparkt. Dann sei er heimgegangen. Auf Befragen räumte der Zeuge ein, dass er mit dem Angeklagten verwandt sei (Großcousin). Nach dem Unfall sei er am nächsten Morgen zu seinem Verwandten gegangen und mit ihm gemeinsam zu dessen Halle gefahren. Da das Unfallfahrzeug nicht in der Halle bleiben konnte, habe man es auf der Rückseite abgestellt.
Polizist vermutet: Unfallauto wurde aufgeladen
Ein als Zeuge geladener Hauptkommissar berichtete dem Gericht, dass bereits die Zeugin in der Nacht das Kennzeichen gefunden habe. Wahrscheinlich sei am Unfallfahrzeug ein Reifen geplatzt. Deshalb habe er die Vermutung, dass das Unfallfahrzeug zum Abtransport aufgeladen worden sei. Er selber sei auch nicht in der Nacht aktiv gewesen, sondern habe den Fall am nächsten Morgen übernommen. Gegen 9.50 Uhr habe dann der Vater der Zeugin angerufen und ihm mitgeteilt, dass er das Unfallfahrzeug in der Halle entdeckt habe.
Ein 34-jähriger Polizeihauptmeister, der in der Nacht den Unfall mit einem Kollegen auf genommen hatte, bezeichnete die Unfallstelle als ein relativ großes Trümmerfeld. Mit seinem Kollegen sei er etwa eine Viertelstunde nach der Alarmierung an der Unfallstelle eingetroffen. Ausdrücklich betonte er jedoch, dass die Zeugin lediglich von einem Mann im Hof berichtet habe. Die Zeugin habe jedoch mit keinem Wort erwähnt, dass sie diesen Mann erkannt habe.
Verteidiger: "Es gibt keine Beweise"
Aus dem von Richterin Elisabetta Carbotta verlesenen Auszug aus dem Bundeszentralregister ging hervor, dass der Angeklagte seit 1999 bereits sechs Mal wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr, Beleidigung, gemeinschaftlich begangener Urkundenfälschung und Nötigung mit der Justiz in Konflikt geraten ist.
Nach den bedeutungsvollen Aussagen der beiden Polizeibeamten erklärte der Verteidiger des Angeklagten: „Das, was die Zeugin erklärt hat, kann so nicht gewesen sein. Für den Strafbefehl gegen meinen Mandanten gibt es keine Beweise." Er beantragte einen Freispruch. Staatsanwältin Neher bestätigte, dass die Aussage der Zeugin im Widerspruch stehe. Der Sachverhalt habe sich demnach nicht bestätigt und deshalb schließe sie sich dem Antrag des Verteidigers an. Das Gericht entsprach beiden Anträgen.