Laut Polizei war das Feuer im Dachgeschoss des Hauses durch die unsachgemäße Entsorgung von heißer Asche entstanden. Die Asche sei in einem Kunststoffbehälter außerhalb des Wohnzimmers im Flur oder Garderobenbereich der Wohnung abgestellt worden. Wohl durch Glutreste in der Asche wurde der Kunststoffbehälter in Brand gesetzt. In der Folge griff das Feuer auf die Garderobe und das Treppengeländer über. Es kam zu einer starken Rauchentwicklung.
Nur dem Umstand, dass der Tochter, die von einem Zahnarztbesuch nach Hause kam, beim Öffnen der Eingangstür Rauchschwaden entgegenschlugen und so sie die Retter alarmieren konnte, sei es zu verdanken, dass kein größer Schaden entstand und der Brand sich nicht ausweiten konnte. Die Atemschutzträger waren als erste im Einsatz und suchten nach der Brandstelle, gleichzeitig wurde mit Rauchentlüfter eingesetzt. Die Feuerwehr war mit 21 Mann vor Ort, ebenso Angehörige des Roten Kreuzes und der Polizei.
Im Zusammenhang mit dem Brand weist die Polizei darauf hin, dass ausgeräumte Asche noch bis zu 24 Stunden für einen Brand sorgen kann und heiße Asche niemals in brennbare Behälter, also auch nicht Kunststoff-Müllgefäße, gefüllt werden darf. Auch könne sich dunkle Rotglut unter der Asche verbergen und bei ungewollter Sauerstoffzufuhr zum Wiederaufflammen führen. Asche sollte in einem feuerfesten Behälter mit mindestens einem Meter Abstand zu brennbarem Material ausgekühlt werden. Dieser feuerfeste Behälter sollte eine Abdeckung haben, so dass kein Wind hineinblasen kann, der die Glut wieder anfachen oder aus dem Behälter herausblasen kann.
Die Beamten verweisen auch darauf, dass farblose Grauglut nur im Dunkeln wahrgenommen werden kann sie aber immer noch eine Temperatur von etwa 400 Grad Celsius aufweist. Ab 525 Grad beginne die Rotglut und ab einer Temperatur von etwa 700 Grad die dunkle Rotglut.