Wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit vier Fällen von Beleidigung hat das Amtsgericht Sigmaringen einen 56-Jährigen aus dem Raum Meßkirch zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Laut der Anklage soll der Mann in einer Dezembernacht vergangenen Jahres mit seiner Lebensgefährtin in Streit geraten sein. Im Verlauf der Auseinandersetzung soll er ihr mit einer schweren Taschenlampe auf den Kopf geschlagen haben, wodurch die Frau eine stark blutende Platzwunde erlitt. Ihr Sohn habe nach dem Angriff die Polizei alarmiert, die den betrunkenen Angeklagten für eine Nacht in Gewahrsam nahm. Während der Festnahme soll der 56-Jährige die Beamten mehrfach beschimpft und beleidigt haben.
Angeklagter war alkoholisiert
In der Verhandlung erklärte der Angeklagte, dass er sich nicht mehr an den Streit erinnern könne. Die Polizeibeamten hatten ihn bei ihrem Eintreffen als angetrunken bezeichnet. Diesen Eindruck korrigierte der Angeklagte mit den Worten: „Angetrunken war ich nicht, ich war dicht." Eine noch in der Nacht entnommene Blutprobe hatte einen Alkoholgehalt von rund zwei Promille ergeben.
Der Sohn des mutmaßlichen Opfers sagte vor Gericht aus, dass er den Schlag mit der schweren Stablampe gesehen habe und daraufhin zwischen seine Mutter und den Angeklagten gegangen sei. Er habe dann die Polizei alarmiert und den Rettungsdienst gerufen. Beim Eintreffen der Sanitäter sei der Angeklagte aggressiv geworden. Die beiden Polizeibeamten, die in der Nacht vor Ort waren, bestätigten das aggressive Auftreten des Angeklagten in ihrer Zeugenaussage. Während des Einsatzes soll er die Beamten massiv beleidigt haben, weshalb sie ihn fixiert und in Gewahrsam genommen hätten.
Haft auf Bewährung
Aus dem Bundeszentralregister ging hervor, dass der Angeklagte bereits Vorstrafen hat, unter anderem wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit Beleidigung. Für den aktuellen Fall forderte die Staatsanwaltschaft in ihrem Schlussplädoyer eine Freiheitsstrafe. Diese könne wegen der günstigen Sozialprognose jedoch auf Bewährung ausgesetzt werden.
Richterin Lina Blazko verurteilte den Angeklagten schließlich zu acht Monaten Haft auf Bewährung und setzte die Bewährungszeit auf drei Jahre fest. Darüber hinaus muss der Angeklagte eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro in Monatsraten von jeweils 300 Euro an die Staatskasse bezahlen. Außerdem soll sich der 56-Jährige bei einer Suchtberatung melden.
Richterin geht von verminderter Schuldfähigkeit aus
In ihrer Urteilsbegründung verwies Richterin Lina Blazko darauf, dass sie von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgegangen sei, weil der Angeklagte betrunken gewesen sei. Die schwere Taschenlampe sei jedoch ein gefährliches Werkzeug und man könne von Glück sagen, dass die Sache so glimpflich ausgegangen sei.