Im Rahmen einer landesweiten Schwerpunktkontrollwoche unterzogen Beamte der Verkehrspolizei Sigmaringen am vergangenen Donnerstag den gewerblichen Güterverkehr auf dem Altstadtparkplatz zwischen Heudorf und Worndorf einer Kontrolle. Oliver Weißflog, Leiter der Pressestelle des Polizeipräsidiums Ravensburg, unterstreicht in diesem Zuammenhang: „Wir verstehen, dass die Transport- und Logistikunternehmen unter hohem Konkurrenz- und Zeitdruck stehen, aber die Kontrollen sind elementar wichtig für die Verkehrssicherheit und daher können wir keine Rücksicht darauf nehmen.“

Die Einsatzleitung unterliegt Polizeihauptkommissar Andreas Strobel von der Verkehrspolizei Sigmaringen. Fahrzeuge und Fahrer würden stets ganzheitlich kontrolliert, erläutert der Einsatzleiter. Diese beinhalte unter anderem die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten, der Ladungssicherung, ob eine Überladung vorliegt, ob der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist sowie den vorschriftsmäßigen Zustand der kleinen oder großen Fahrzeuge nach §5 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
Überfahrwage auf dem Parkplatz
Mit geschultem Blick winkt ein Beamter Fahrzeuge von der Bundesstraße B 311 in den Altstadtparkplatz ein. „Die schwitzen alle, wenn sie uns in den gelben Jacken der Verkehrspolizei sehen“, sagt Joachim Mielke von der Verkehrspolizei. Auf dem Parkplatz hat die Verkehrspolizei eine Überfahrwage ausgerollt. Ein Langholzzug hat sein Ladegewicht um über acht Tonnen (über 20 Prozent des zulässigen Gesamtgewichts) überladen. Peter Lehmann von der Verkehrspolizei Sigmaringen begleitet auf seinem BMW-Polizeimotorrad den Holztransport-Fahrer zu einer geeichten Fahrzeugwaage bei der ZG Raiffeisengenossenschaft. Nach der Wiegung muss der Fahrer dort einen Teil seiner Ladung abladen, bis sich das Gewicht im erlaubten Rahmen befindet und erneut an der Kontrollstelle überprüft wird.

Eine ganzheitliche Kontrolle eines Lasters sei komplex, egal ob diese zehn Minuten oder eine Stunde dauere, schildert der Einsatzleiter. Stellen die Beamten bei der optischen Kontrolle offensichtliche Schäden am Fahrzeug fest, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, entscheiden sie, ob das Fahrzeug zur TÜV-Prüfstelle zu einer weitergehenden Fahrzeugkontrolle begleitet wird oder aufgrund gravierender Mängel an Ort und Stelle stehen bleiben und abgeschleppt werden muss.
Durchgerostet und durchgebrochen

Wie schlecht es um die Verkehrssicherheit mancher Fahrzeuge im gewerblichen Güterverkehr stehen kann, zeigt die Kontrolle einer Zugmaschine mit Drei-Achs-Sattelauflieger. Der Rahmenaufbau des Aufliegers mit ausländischen Kennzeichen ist auch für Laien auf den ersten Blick deutlich verrostet, „Die Quertraversen des Sattelaufliegers sind beidseits durchgebrochen und die Reifen der dritten Achse vollkommen profillos“, stellt Polizeihauptkommissar Manfred Abbieri fest. Obwohl der 40-Tonner lediglich mit sieben Tonnen Ware beladen ist, könnte der Rahmen des Sattelaufliegers während der Fahrt auseinanderbrechen, vor allem wenn beim Bremsen Kräfte darauf wirken. Polizeihauptkommissar Andreas Bleile fallen am Sattelauflieger die durchgerosteten Scharniere und Schließriegel der Portaltüren auf. „Wenn er eine Portaltür verliert, möchte ich nicht derjenige sein, der hinterherfährt“, unterstreicht der Beamte. Auch dieser Laster wird zum TÜV begleitet. Je nach Ergebnis des amtlichen Sachverständigen nimmt die Verkehrspolizei Kontakt zur Zulassungsstelle im Landratsamt Sigmaringen als zuständiger Behörde auf, die dann gegebenenfalls die Weiterfahrt untersagt, so Abbieri. Die Kennzeichen und die Fahrzeugpapiere werden von der Verkehrspolizei einbehalten. Für diesen kontrollierten Lasterfahrer endet die Fahrt beim TÜV. Hier werden an seinem Auflieger so gravierende Mängel festgestellt, dass die Weiterfahrt untersagt wird.

Übernimmt ein Berufskraftfahrer ein Fahrzeug oder Auflieger, muss er aufgrund seiner Qualifikation bei der Abfahrtskontrolle technische Mängel erkennen und die Fahrt richtigerweise ablehnen, so die Polizei. Aber da stünden schon zehn andere bereit, die auf seinen Job warten würden, schildert Manfred Abbieri. In der Regel sei der Fahrer das „letzte Glied in der Nahrungskette“. „Die Karren müssen laufen, wenn sie leer auf dem Hof stehen bringen sie kein Geld“, so Abbieri.
Auch vorbildlich unterwegs
Dass viele Berufskraftfahrer auch vorbildlich unterwegs sind, beweist der Fahrer eines 3,5 Tonnen-Kleintransporters. Nach einem kurzen Blick auf die Ladefläche mit der vorschriftsmäßig gesicherten Ladung und „top ausgefüllten“ Tageskontrollblättern kann er nach wenigen Minuten seine Fahrt fortsetzen und verabschiedet sich strahlend winkend mit einem „Bye, Bye“.
Auch die Fahrer, die von einem nahegelegenen Verteilzentrum eines Onlineversandhändlers in alle Himmelsrichtungen ausströmen, hat die Verkehrspolizei, vor allem Peter Lehmann auf seinem Polizeimotorrad, bei dieser Kontrollaktion im Blick. Zeit ist Geld. Viele, der meist osteuropäischen Fahrer führen daher den Sicherheitsgurt hinter dem Körper herum in die Gurtschnalle. Oft sind jene Fahrer auch nur für wenige Monate in Deutschland gemeldet, so seine Beobachtungen. Begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, wie bei der Verletzung der Gurtpflicht, wird im Gegensatz zum sonst bargeldlosen Bußgeldverfahren direkt eine Sicherheitsleistung erhoben, um das spätere Bußgeldverfahren sicherzustellen.