Das Freilichtmuseum Neuhausen ob Eck lädt für Sonntag, 5. September, 15 Uhr, zu einem Gespräch mit Rainer Müller-Tombrink ein, dessen Werke im Obergeschoss des Bauernhauses Biehle gezeigt werden.
Wie unheimliche Wesen
Der Maler fotografiert laut Presseinformation des Museums seit vielen Jahren Landmaschinen auf den Feldern europäischer Länder. Er bearbeitet die Oberfläche der Fotografien, sodass aus Abbildern technischer Gerätschaften Sinnbilder für das menschliche Dasein auf der Erde werden. Manche der Maschinen wirken laut Mitteilung wie unheimliche Wesen, andere scheinen vom Menschen aufgegeben und bereits Teil der Natur zu sein.
Den Künstler fasziniert ihre Patina, erzeugt von Bodenstaub, Erdklumpen, Lehmspritzern oder dem Rost auf den Resten des von der mediterranen Sonne verblichenen Lacks. Der analoge Fotoabzug ist der Rohling, mit dünnen Schichten unterschiedlicher Malmittel überarbeitet. Zum Einsatz kommen Aquarell- und Acrylfarben, Spraylacke und Farbstifte.
Fernab der Gegenwart
Die malerisch-zeichnerische Überarbeitung der Fotos erzeugt laut Mitteilung eine Atmosphäre der philosophischen Assoziation, fernab der Gegenwart. Wie in einer Zeitkapsel wurden die Motive festgehalten, optisch mit einer Distanz zur eigentlichen Funktion versehen. Diese Distanz ermöglicht es dem Betrachter, sich in Bezug auf Vergangenheit und Zukunft der Bewirtschaftung unserer Kulturlandschaften zu positionieren.
Rainer Müller-Tombrink ist 1950 in Hamburg geboren. Er studierte an der Hochschule für Bildende Künste seiner Heimatstadt, besaß Lehraufträge an der Hochschule für Gestaltung, Hamburg, und an der Universität Lüneburg und war von 1980 bis 2015 freier Mitarbeiter an der Hamburger Kunsthalle. Seit 2015 lebt er mit seiner Frau Gabriela Schwan in Irndorf.
Anmeldung erforderlich
Zu dem Gespräch, das die wissenschaftliche Volontärin Julia Berlitz mit dem Künstler führt, ist eine Anmeldung unter (0 74 61) 9 26 32 00 oder per E-Mail an die Adresse info@freilichtmuseum-neuhausen.de erforderlich. Es gilt die 3G-Regel. Kinder bis einschließlich 6 Jahre sowie Schüler sind von der Nachweispflicht ausgenommen.