Vor dem Landgericht Hechingen hat Carsten Knaus, Ex-Vorstandsmitglied der Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch, nach eigener Aussage einen „Etappensieg“ errungen. Im Oktober 2024 wurde dem Banker völlig überraschend gekündigt, wogegen er juristische Schritte unternommen hat – sprich, er klagte gegen seinen früheren Arbeitgeber. Dabei handelt es sich um zwei Verfahren, und zwar um eine Kündigungsschutzklage sowie einen Urkundenprozess, bei dem Knaus das Gehalt einklagt, das er seit Oktober erhalten hätte. Nach seinem Rausschmiss hatte die Sparkasse keine Zahlungen mehr getätigt. Gestern erhielt der 58-Jährige das Urteil, das in der Verhandlung am Dienstag gefällt wurde, die ohne die Beteiligten durchgeführt wurde. Der Klage wurde demnach stattgegeben und die Bank muss die Gehaltsnachzahlung leisten.

Sparkasse muss zahlen

Tatsächlich hat das Landgericht ein sogenanntes Vorbehalts-Urteil erlassen, wie aus dem Gerichtsdokument (das dem SÜDKURIER vorliegt) hervorgeht. Diese Urteilsform ermöglicht es, einen Beklagten zu verurteilen, bevor über alle seine Einwendungen entschieden wird. Infolgedessen wird die Sparkasse als Beklagte verurteilt, dem Kläger, sprich Carsten Knaus, eine bestimmte Summe zu bezahlen. Der exakte Betrag ist in dem Dokument selbstverständlich geschwärzt. Zudem muss die Sparkasse die Kosten des Rechtsstreits tragen. „Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung abwenden durch eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags“, heißt es in dem Urteil.

Kündigungsschutzklage ist noch nicht entschieden

Mit der Kündigungsschutzklage hat dieses Urteil im Übrigen nichts zu tun. Hier will das Landgericht Hechingen am 1. Juli ein Urteil fällen. Beim ersten Verhandlungstermin am 1. April war eine Einigung gescheitert, und das Gericht hatte einen Vergleich vorgeschlagen. Die Sparkasse soll den Kläger freistellen und ihm rückwirkend ab Oktober 2024 die nächsten 30 Monate fortlaufend sein Gehalt bezahlen. Das sind in dieser Führungsposition einer Bank schätzungsweise etwa eine halbe Million Euro. Beide Parteien wollten eine vierwöchige Bedenkzeit. Während Carsten Knaus dieser Regelung zugestimmt hätte, lehnte die Sparkasse ab.